Mandate und Gesetze

Diese Sammlung enthält Rechtsquellen von 1452 bis 1896.

Unter einem Mandat versteht man in Basel eine von der städtischen Kanzlei oder vom Stadtschreiber unterzeichnete Verordnung des Rates. Die Fortsetzung der Mandate bilden das ab 1798 existierende Kantonsblatt und die einsetzenden Gesetzessammlungen.

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