Basler Gewerkschaftsbund (BGB)
Titel
Basler Gewerkschaftsbund (BGB)
Signatur
PA 929
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1898-1994
Rechtsstatus
Depositum
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Der Basler Gewerkschaftsbund (BGB) hat sich aus dem im Jahre 1886 gegründeten Basler Arbeiterbund entwickelt, der aus mehreren Gewerkschaften und politischen Organisationen bestand. Zum ersten Sekretär des 1900 geschaffenen ständigen Arbeitersekretariats wurde der aus Russland stammende Arzt Nikolai Wassilieff gewählt. Durch die Statutenrevision 1902 wurde der Arbeiterbund de facto zu einem Kartell. Die Arbeitskämpfe der Jahre 1903-1907 trugen zum Aufschwung der Basler Gewerkschaftsbewegung bei, der bis zum Ersten Weltkrieg anhielt. 1914 verringerte sich die Mitgliederzahl beträchlich, bis 1920 die Basler Gewerkschaftsbewegung ihren vorläufigen Höhepunkt erreichte.
Nach dem Ersten Weltkrieg hatten sich die wirtschaftlichen Verhältnisse in Basel verändert, was einen Wandel der Gewerkschaftsbewegung mit sich brachte. Die Zahl der Industriearbeiter, insbesondere der der Chemie- und der Metallindustrie, nahm im Vergleich zu den qualifizierten Handwerkern beträchtlich zu. Im Juni 1919 beschlossen die Delegierten des Arbeiterbundes, dass die rein gewerkschaftlichen Funktionen durch ein Gewerkschaftskartell übernommen werden sollten, das am 1. Oktober gegründet wurde. Nach der Gründung der Kommunistischen Partei 1921, die sich in Basel neben der Sozialdemokratie etablieren konnte, kam es zu politischen Gegensätzen innerhalb des Gewerkschaftskartells, das immer mehr unter kommunistischem Einfluss geriet. Diese Entwicklung führte 1927 zur Gewerschaftsspaltung. Der Schweizerische Gewerkschaftsbund schloss das Kartell aus, gleichzeitig gründeten Sozialdemokraten einen neuen Arbeiterbund, dem sich die meisten Einzelgewerkschaften anschlossen. Das kommunistische Kartell verlor an Einfluss, 1936 wurde es aufgelöst.
Nach dem Zweiten Weltkrieg kam es trotz der Erfolge der Partei der Arbeit in Basel nicht zu einer erneuten Gewerkschaftsspaltung. Vielmehr griff der Arbeiterbund im Zuge einer Statutenrevision 1947 auf seine alte Bezeichnung zurück und nannte sich fortan Kantonales Gewerkschaftskartell Basel-Stadt. 1982 erfolgte auf Initiative des Schweizerischen Gewerkschaftsbundes eine Reorganisation, die zur Namensänderung in Basler Gewerkschaftsbund (BGB) führte.
Zu den Aufgaben des Gewerkschaftsbundes gehörte von Anfang an die Pflicht, die gemeinsamen gewerkschaftlichen Interessen der Mitglieder zu vertreten. Zu diesem Zweck wurden verschiedene Dienstleistungen nach und nach ausgebaut, die bis heute unterschiedliche Tätigkeitsbereiche umfassen. Die wichtigsten Bereiche seien hier genannt: die Wirtschafts- und Sozialpolitik (Lohnpolitik, Mitbestimmung, Gesamtarbeitsverträge usw.), das Engagement auf den Gebieten der Bildung und Kultur für die Arbeiterschaft, die unentgeldliche Rechtsauskunft sowie unterschiedlichste Solidaritäts- und Unterstützungsaktionen für Minderbemittelte, Kriegsopfer oder Opfer politischer Gewalt und totalitären Regimes. Zusätzlich entwickelte sich der Basler Gewerkschaftsbundes zu einer Koordinationsstelle der gewerkschaftlichen Tätigkeiten über die Landesgrenzen hinaus.
Form und Inhalt
Im Jahre 1993 übergab der Gewerkschaftsbund dem Staatsarchiv sein Altarchiv. Die unterschiedliche Registraturführung des Aktenbildners legte eine Aufteilung der Ablieferung in vier Bestände nahe, die den historisch gewachsenen Aufbau des Archivs dokumentiert. Das hat zur Folge, dass sachverwandte Unterlagen in allen Beständen vorhanden sein können. Die Bestände weisen teilweise zeitliche und thematische Überschneidungen auf. Es empfiehlt sich daher grundsätzlich, für spezifische Recherchen unter allen vier Beständen zu suchen, wo konkrete Hinweise die Suche erleichtern sollen.
Form und Inhalt der einzelnen Bestände sind ausführlich unter den jeweiligen Beständen dokumentiert.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Ende der Schutzfrist
12/31/2024
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Nicht unterschreitbar
Nein
Veröffentlichungen
Degen, Bernard: Das Basel der andern. Geschichte der Basler Gewerkschaftsbewegung. Basel 1986
Revisionsdatum
30.08.2004