Vitrine Vor 100 Jahren
Was war vor 100 Jahren los? Hier eine automatisch erstellte Auswahl von Archivdokumenten unterschiedlichster Herkunft aus dem Jahr 1922.
Friedrich II überträgt auf den Bischof Heinrich von Basel das neue dort aufgesetzte Ungeld
Papst Innocenz IV. bestätigt der schwedischen Kirche (auf Bitte des Erzbischofs von Lund) den uralten Brauch (eher als corrupttla zu bezeichnen) der Wahl der hohen Geistlichkeit (speziell der Oberhirten)
Graf Rudolf von Tierstein verkauft sein Eigengut bei Rokinberr und Kuvis nebst dem Kirchensatz der Kirchen Rokinberr und Moderswilre um 80 Mark Silbers an die Kirche Klein Lützel
Kaiser Friedrich verkündet dem Basler Vogte Werner und allen Hochmannen und Dienstleuten der Basler Kirche den Spruch der zu Pelnhusen versammelten Reichsfürsten, daß der Bischof unabhängig vom obern Vogt eine freigewordene Vogtei irgendwelches Ortes unbesetzt lassen könne, daß die Einsprache des ob ern Vogts ohne Wirkung sein solle, und daß auch Niemandem erlaubt sein solle, ohne des Bischofs Willen eine [unles.] in der Stadt zu haben
Bischof Heinrich von Basel verkündet, in welcher Weise zwischen den Rechten des Bischofs und denjenigen des Vogts seiner Stadt unterschieden werden müsse. (Teilung des Gewerbs und der Gerichtsbußen- Ausübung der Richtergewalt. Ritterlehen und Thorburg. Zahlungen des Vogts. Friede mit dem abgesetzten Vogt.)
Bischof Lütold von Basel bestimmt, in welcher Weise die 67 Mark, welche Graf Rudolf für die Basler Vogtei ihm schuldet, verwendet werden sollen (Jahrzeitstiftung, Einlösung verpfändeter Kleinodien, Schuldentilgung)
Friedrich II, auf Bischof Heinrichs Bitte und nach Beschluß der Fürsten, hebt den Rath zu Basel auf und casiert das frühere den Baslern gegebene Privileg
Bischof H. von Basel versetzt seinen Domherren den Zoll von den in Basel durchgehenden Waarenpäcken, Bündeln, Mauleseln, und Pferden um 30. Mark Silbers, bis daß er diese Summe und den auf dem bei den Juden versetzten Kirchenschatz erlaufenden Zins ihnen erstatte
Der edle Heinrich von Wazzirstelz verkauft dem Kloster Wettingen sein Gut in Riehein für 65 1/2 Mark. vor Gericht zu Mulnhusen
Der Schultheis von Rirvelden, nach Rath des Burgravius von Rirvelden und anderer Reichsministerialen, giebt zwei Bürgern von dort, die ein Gut bei Riehain dem Kloster Wettingen verkaufen wollen, von welchem Gut es nicht sicher feststeht, ob es Lehen vom Reiche sei, zwei Güter in Eichissol und Husinc hon dafür in Tauschesweise
Friedrich II überträgt auf den Bischof Heinrich von Basel das neue dort aufgesetzte Ungeld
Papst Innocenz IV. bestätigt der schwedischen Kirche (auf Bitte des Erzbischofs von Lund) den uralten Brauch (eher als corrupttla zu bezeichnen) der Wahl der hohen Geistlichkeit (speziell der Oberhirten)
Graf Rudolf von Tierstein verkauft sein Eigengut bei Rokinberr und Kuvis nebst dem Kirchensatz der Kirchen Rokinberr und Moderswilre um 80 Mark Silbers an die Kirche Klein Lützel
Kaiser Friedrich verkündet dem Basler Vogte Werner und allen Hochmannen und Dienstleuten der Basler Kirche den Spruch der zu Pelnhusen versammelten Reichsfürsten, daß der Bischof unabhängig vom obern Vogt eine freigewordene Vogtei irgendwelches Ortes unbesetzt lassen könne, daß die Einsprache des ob ern Vogts ohne Wirkung sein solle, und daß auch Niemandem erlaubt sein solle, ohne des Bischofs Willen eine [unles.] in der Stadt zu haben
Bischof Heinrich von Basel verkündet, in welcher Weise zwischen den Rechten des Bischofs und denjenigen des Vogts seiner Stadt unterschieden werden müsse. (Teilung des Gewerbs und der Gerichtsbußen- Ausübung der Richtergewalt. Ritterlehen und Thorburg. Zahlungen des Vogts. Friede mit dem abgesetzten Vogt.)
Bischof Lütold von Basel bestimmt, in welcher Weise die 67 Mark, welche Graf Rudolf für die Basler Vogtei ihm schuldet, verwendet werden sollen (Jahrzeitstiftung, Einlösung verpfändeter Kleinodien, Schuldentilgung)
Friedrich II, auf Bischof Heinrichs Bitte und nach Beschluß der Fürsten, hebt den Rath zu Basel auf und casiert das frühere den Baslern gegebene Privileg
Bischof H. von Basel versetzt seinen Domherren den Zoll von den in Basel durchgehenden Waarenpäcken, Bündeln, Mauleseln, und Pferden um 30. Mark Silbers, bis daß er diese Summe und den auf dem bei den Juden versetzten Kirchenschatz erlaufenden Zins ihnen erstatte
Der edle Heinrich von Wazzirstelz verkauft dem Kloster Wettingen sein Gut in Riehein für 65 1/2 Mark. vor Gericht zu Mulnhusen
Der Schultheis von Rirvelden, nach Rath des Burgravius von Rirvelden und anderer Reichsministerialen, giebt zwei Bürgern von dort, die ein Gut bei Riehain dem Kloster Wettingen verkaufen wollen, von welchem Gut es nicht sicher feststeht, ob es Lehen vom Reiche sei, zwei Güter in Eichissol und Husinc hon dafür in Tauschesweise
Friedrich II überträgt auf den Bischof Heinrich von Basel das neue dort aufgesetzte Ungeld
Papst Innocenz IV. bestätigt der schwedischen Kirche (auf Bitte des Erzbischofs von Lund) den uralten Brauch (eher als corrupttla zu bezeichnen) der Wahl der hohen Geistlichkeit (speziell der Oberhirten)
Graf Rudolf von Tierstein verkauft sein Eigengut bei Rokinberr und Kuvis nebst dem Kirchensatz der Kirchen Rokinberr und Moderswilre um 80 Mark Silbers an die Kirche Klein Lützel
Kaiser Friedrich verkündet dem Basler Vogte Werner und allen Hochmannen und Dienstleuten der Basler Kirche den Spruch der zu Pelnhusen versammelten Reichsfürsten, daß der Bischof unabhängig vom obern Vogt eine freigewordene Vogtei irgendwelches Ortes unbesetzt lassen könne, daß die Einsprache des ob ern Vogts ohne Wirkung sein solle, und daß auch Niemandem erlaubt sein solle, ohne des Bischofs Willen eine [unles.] in der Stadt zu haben
Bischof Heinrich von Basel verkündet, in welcher Weise zwischen den Rechten des Bischofs und denjenigen des Vogts seiner Stadt unterschieden werden müsse. (Teilung des Gewerbs und der Gerichtsbußen- Ausübung der Richtergewalt. Ritterlehen und Thorburg. Zahlungen des Vogts. Friede mit dem abgesetzten Vogt.)
Bischof Lütold von Basel bestimmt, in welcher Weise die 67 Mark, welche Graf Rudolf für die Basler Vogtei ihm schuldet, verwendet werden sollen (Jahrzeitstiftung, Einlösung verpfändeter Kleinodien, Schuldentilgung)
Friedrich II, auf Bischof Heinrichs Bitte und nach Beschluß der Fürsten, hebt den Rath zu Basel auf und casiert das frühere den Baslern gegebene Privileg
Bischof H. von Basel versetzt seinen Domherren den Zoll von den in Basel durchgehenden Waarenpäcken, Bündeln, Mauleseln, und Pferden um 30. Mark Silbers, bis daß er diese Summe und den auf dem bei den Juden versetzten Kirchenschatz erlaufenden Zins ihnen erstatte
Der edle Heinrich von Wazzirstelz verkauft dem Kloster Wettingen sein Gut in Riehein für 65 1/2 Mark. vor Gericht zu Mulnhusen
Der Schultheis von Rirvelden, nach Rath des Burgravius von Rirvelden und anderer Reichsministerialen, giebt zwei Bürgern von dort, die ein Gut bei Riehain dem Kloster Wettingen verkaufen wollen, von welchem Gut es nicht sicher feststeht, ob es Lehen vom Reiche sei, zwei Güter in Eichissol und Husinc hon dafür in Tauschesweise