Überraschung Dezember 2022

Plötzlich taucht eine Geschichte auf: In den Magazinen des Archivs warten Hundertausende von Dokumenten auf sie. Lassen Sie sich überraschen, was es da zu finden gibt ...

Schon wieder ein Verbot – könnte man meinen. Doch weit gefehlt: Bei diesem Gesetzeserlass von 1537 handelt es sich auch um eine Art Aufruf zur Toleranz. Gegen aussen.

Es steht da: Wer in Basel sesshaft sei und eine oder mehrere Federn auf seinem / ihrem Hut oder Beret tragen wolle, solle dies so tun, wie es in Basel und der Eidgenossenschaft der Brauch sei. Sonst heisst es fünf Schilling Busse zu zahlen.

Doch es steht auch geschrieben: Nachbarn, fremde Kriegsleute, Markt- und Tagungsbesucher, die ihre Federn nach eigenem Brauch tragen, sollen «zu ruowen gelassen werden» (in Ruhe gelassen werden). Vorausgesetzt, «dass sy niemanden damit tratzen», also nicht provozieren. Wer diese Personen angreife oder ihnen die Federn abreisse, werde hart und ohne Gnaden bestraft.

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