Industrialisierung: Fabrikordnungen

Hier können Sie verschiedene Reglemente herunterladen, welche die Arbeitsbedingungen in Basler Fabriken und Gewerbebetrieben beschreiben. Es handelt sich um Entwürfe zuhanden der Aufsichtsbehörde. Aus praktischen Gründen werden hier vor allem Dokumente gezeigt, die einfach lesbar sind. Sie stammen aus dem Archivbestand Handel und Gewerbe AA 8.

Auf kantonaler Ebene wurde 1869 erstmals ein Fabrikgesetz erlassen. Im Ratschlag der Regierung an das Parlament kann nachgelesen werden, was die Beweggründe und Inhalte waren. Im Vordergrund standen das Verbot der Kinderarbeit und die Regelung der Arbeitszeiten. Als Folge dieses Gesetzes mussten Unternehmer eine Fabrikordnung entwerfen und genehmigen lassen. Das erste gesamtschweizerische Fabrikgesetz entstand dann 1877.

- Färberei-Ordnung von 1878

- Fabrikordnung Seidenbandfabrik De Bary 1879

- Fabrikordnung Bandfabrik Dietschy 1879

- Fabrikordnung chemische Fabrik Durand 1879

- Reglement einer Buchdruckerei von 1888

- Reglement einer optischen Werkstätte von 1888

- Fabrikordnung des Basler Volksblattes von 1900

Weitere Materialien zum Thema

Die Publikation Seidenbande : die Familie De Bary und die Basler Seidenbandproduktion von 1600 bis 2000 von Sabine Strebel und Irene Amstutz bietet Einblick in die Geschichte dieses wichtigen Basler Industriezweiges.

Im Nachlass der Basler Seidenbandindustriellen De Bary findet sich eine Sammlung verschiedener Zeitungsausschnitte zur sogenannten Sozialen Frage: zu Arbeiterbewegungen, Streiks etc.

- PA 751 O2 Collectaneen über Arbeiter-Bewegung, Streik u.v.a.m.

Verschiedene Fotografien und Bilder vermitteln ein Bild von der Präsenz der Industrie im Basel des frühen 20. Jahrhunderts.

- Flugaufnahme beim Bahnhof St. Johann 1928

- Flugaufnahme CIBA Klybeckstrasse 1928

Benutzungsbedingungen

Die hier präsentierten Digitalisate dürfen nur für Unterrichtszwecke verwendet und nicht in anderem Zusammenhang publiziert werden. Es handelt sich um einfache Ansichtsscans ohne Anspruch auf Vollständigkeit.

Für andere Nutzungszwecke muss eine Reproduktion in Auftrag gegeben werden.

Hilfe Suche