Reproduktionen bestellen
Möchten Sie von Archivalien digitale Reproduktionen (Scans) anfertigen lassen?
Die Bestellung erfolgt direkt im Digitalen Lesesaal bei der gewünschten Archivalie.
Es können hochauflösende Reproduktionen (TIFF) oder nicht hochauflösende Arbeitskopien (PDF) bestellt werden.
Bei Bildern, Plänen und Urkunden können nur hochauflösende Reproduktionen (TIFF) bestellt werden.
Digitale Arbeitskopien bestehen aus einer PDF/A-Datei. Die Auflösung beträgt maximal 300dpi bezogen auf das Original resp. A4, wenn das Original kleiner als A4 ist. Eine PDF/A-Datei beinhaltet alle Bilder einer Verzeichnungseinheit.
Digitale Reproduktionen bestehen aus TIFF-Dateien mit folgenden Eigenschaften: unkomprimiert, Farbraum RGB, 8 bits/Sample, Singlepage und Stripes; die Auflösung beträgt mindestens 300 dpi bezogen auf das Original resp. A4, wenn das Original kleiner als A4 ist.
Die Bearbeitung einer Bestellung ist kostenpflichtig und verbindlich.
Reproduktionsaufträge mit Kostenfolgen bis und mit CHF 50.- werden ohne Rücksprache direkt ausgeführt. Bei Kostenfolgen über CHF 50.- werden Sie über die Kosten informiert und um eine Auftragsbestätigung gebeten.
Die Bearbeitung Ihrer Bestellung dauert bis zu 20 Arbeitstagen.
Das Staatsarchiv hat Anspruch auf die unentgeltliche Abgabe eines Belegexemplars von Werken, wenn dafür Archivgut benutzt wurde.
Reproduktionen von Archivalien unter Schutzfrist
Bitte beachten Sie: Archivalien unter Schutzfrist können grundsätzlich nur zur Archiveinsicht, nicht aber als Reproduktionen bestellt werden.
Um Reproduktionen von Archivalien mit laufenden Schutzfristen bestellen zu können, muss - unter Angabe von Gründen - mit dem Staatsarchiv Kontakt aufgenommen werden.
Urheber/-innenrechte
Im Digitalen Lesesaal wird bei reproduziertem oder digitalem (digital born) Archivgut angegeben, ob die urheberrechtlichen Nutzungsrechte beim Staatsarchiv Basel-Stadt liegen oder ob gemäss Einschätzung des Staatsarchivs andere Urheberrechtsstatus gelten.
Allfällige urheberrechtliche Ansprüche Dritter müssen gemäss Urheberrechtsgesetz durch die Nutzenden abgeklärt werden
Falls im Digitalen Lesesaal irrtümlicherweise Archivgut publiziert wird, ohne dass dafür eine Einwilligung der Rechteinhabenden vorliegt, wird um Kontaktaufnahme mit dem Staatsarchiv gebeten.