Baupläne bestellen

Möchten Sie Baupläne von Liegenschaften aus dem Kanton Basel-Stadt zur Einsicht und Ausleihe bestellen?

Die Bestellung erfolgt über ein separates Formular.

Die Einsicht und Ausleihe ist kostenpflichtig.

Die Bearbeitung Ihrer Bestellung dauert in der Regel 2-3 Arbeitstage.

Sie erfahren nach der Bestellung, ab wann das gewünschte Dokument am Schalter der Bauplanausgabe an der Martinsgasse abholbereit ist.

Benutzung durch Studierende

Das Staatsarchiv Basel-Stadt ermöglicht eine vereinfachte, von den ordentlichen Gebühren befreite Benutzung der Bauplanausgabe durch Studierende. Dies erfolgt jedoch nur nach Massgabe der betrieblichen Möglichkeiten und unter folgenden Bedingungen:

Studierende haben in jedem Fall eine Vollmacht der Eigentümerschaft gemäss Verordnung betreffend die Ausleihe von Bauakten vorzulegen (siehe Merkblatt «Information betreffend Vollmacht»). Ausnahmen: Fassadenpläne und Pläne abgebrochener Liegenschaften.

Die verantwortliche Dozentin / der verantwortliche Dozent muss schriftlich bestätigen, dass die Benutzung im Rahmen einer Universitäts- oder Fachhochschularbeit geschieht.

Pro Benutzung können maximal zwei Studierende bedient werden (gilt auch bei Gruppenarbeiten).

Pläne dürfen mit einer Digitalkamera fotografiert werden. Die Aufnahmen dürfen jedoch ausschliesslich als eigene Arbeitskopien verwendet werden (keine Publikation, keine Weitergabe).

Falls Pläne als Reproduktion veröffentlicht werden sollen, ist dafür zusätzlich eine schriftliche Genehmigung des Eigentümers mitzubringen (Ausnahme: abgebrochene Bauten). Zudem bedarf es einer Veröffentlichungsgenehmigung des Staatsarchivs.

Für einen reibungslosen Benutzungsablauf bitten wir Sie:

Füllen Sie die Liste der gewünschten Pläne (siehe Vorlage unten) vollständig aus.

Legen Sie einen Situationsplan bei (siehe Muster unten).

Sobald Sie uns die vollständig ausgefüllten Unterlagen (Liste der gewünschten Pläne, Vollmacht, Situationsplan) zugestellt haben, erhalten Sie von uns Terminvorschläge.

Bringen Sie das von der verantwortlichen Dozentin / dem verantwortlichen Dozenten unterzeichnete Formular «Bedingungen zur vereinfachten Benutzung und Bestätigung der Einsichtsnahme» mit.

Besuche sind nur vormittags möglich. Pünktliches Erscheinen wird vorausgesetzt.

Unterlagen für Studierende
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