Urkunde

Zur angegebenen Zeit, in der Sakristei der Kanoniker von St. Peter, vor Hieronymus Thomas Keller, gen. Klemlj, Scholaster von St. Peter, vor dem unterzeichnenden Notar und vor den Zeugen: Johannes Heyler, Priester der Diözese Konstanz, verpflichtete sich seine Kaplanei, nämlich die vierte Pfründe am Katharinen Altar, die ihm durch den gen. Scholaster im Namen der Kollatoren übertragen worden war, sorgfältig zu versehen, nur zu Handen der Kollatoren zu resignieren und persönlich in Basel zu residieren. Sollte er dies nicht tun und binnen Monatsfrist der Mahnung dazu nicht nachkommen, so soll die Kaplanei als vakant gelten. Er kann allenfalls mit Kirchenstrafen zur Erfüllung seiner Pflicht gezwungen werden. Zeugen: Heinrich Kollner und Johann Mederlin, Kapläne von St. Peter

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