Urkunde

Raymundus [Peraudi], Kardinalpriester von Sancta Maria Nova und Gurk, Legat a latere für Deutschland, Dänemark, Schweden, Norwegen, Frisia und Prussia. Zur Deckung der Ausgaben für die Publikation des Ablasses und der Konfessionalien für den Türkenkreuzzug, besonders zum Zahlen der Saläre für Ablasskommissare etc., und für des Legaten Unterhalt habe der Papst Raymundus 3000 päpstliche Gulden (fl. de camera) gegeben. Kaiser und Reichsregiment (Senatus Imperii) hätten auf dem Reichstag von Nürnberg im Vorjahr dem Legaten - in Artikeln, die mit den Worten Cum vero honestum beginnen - für die genannten Zwecke ein Drittel der Ablass- und Beichtgelder zugestanden (Vgl. z. B. Joh. Schneider, Die kirchliche und politische Wirksamkeit des Legaten Raimund Peraudi..., Diss., Halle 1862, 65-71, bes. 67). Der Legat ernennt auf Grund dieser Bestimmungen Johannes Wacker (Vgl. G. Mehring, Raimund Peraudi als Ablasskommissar in Deutschland..., in Festschrift D. Schäfer, Jena 1915, 349), Dr. beider Rechte, Kanoniker der Kirche vom hl. Geist in Heidelberg, öfters Referendar des Legaten, zu seinem Bevollmächtigten in den Städten Heidelberg und Hirschorn, in den Orten des Pfalzgrafen Philipp und in der Diözese Speyer. Er soll dort - zusammen mit dem jeweiligen Kommissar des Legaten - die Bischöfe von Speyer und Worms, die jeweiligen örtlichen Kirchenvorsteher und die übrigen, welche Schlüssel zu den Kisten besitzen, in denen die Ablass- und Beichtgelder verwahrt sind, auffordern, in Gegenwart eines Notars Geld aus den Truhen zu nehmen, es zu zählen und darüber eine Urkunde auszustellen. Von einem Drittel des Geldes sollen die Saläre für die Ablasspublikanten bezahlt werden. Vom Rest dieses Drittels soll eine Hälfte für die weitere Ablassverkündigung zur Seite gelegt werden. Den Schlüsselinhabern soll der Prokurator, der Bevollmächtigte, eine Quittung für das Empfangene ausstellen. Die andere Hälfte des Restes soll er zu den ursprünglichen zwei Dritteln legen. Er soll auch Abrechnung entgegennehmen von Georg von Gemmingen, Dr. beider Rechte, Probst von Speyer und Generalkommissar der Diözese Speyer Zeugen: Petrus Brunneck, Priester, und Guillermus Bousse, Kleriker der Diözesen Tournai und Therouanne

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