Urkunde

Vor Schultheiss Lienhart Herliberg. Die beiden Parteien sind: Johannes Ner, Lehrer der Rechte und Propst zu St. P. und Peterhans Ner, sein natürlicher Sohn mit seinen Vormündern Peter Schönkint und Claus Swob dem Bäcker, beide des Rats. Peterhans gibt seinem Vater alles (vgl. Rückseite), was er am 30.10.1460 von ihm erhalten hat, zu lebenslänglicher Nutzniessung wieder zu Lehen, gegen eine Gans jährl. zu St. Martin. Nach dem Tode des Joh. fällt das Gut mit Ausn. von 30 fl und 2 lb für eine Jahrzeit zu St. Peter, wieder an ihn oder seine Erben. Wenn er Geistlicher wird, kinderlos bleibt oder seine Nachkommen ausgestorben sind, fällt alles an St. Peter, wie es Joh. Ner in seinem von Bischof Friderich ze Rin am 4.6.1447 bestätigten Testament bestimmt hat. Zeugen: Heinrich Slierbach, Heinrich Murer, Ulman Vischer, Balthasar Hutzschin, Claus von Andelo, Heinrich Giger und Heinrich Guldinknoph

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