Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Titel
Amt für Umwelt und Energie (AUE)
Signatur
BD-REG 10
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1916-1996
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Provenienz
Koordinationsstelle für Umweltschutz
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Bis in die 1950er Jahre fehlte eine gesetzliche Grundlage, um der zunehmenden Verschmutzung von Seen, Flüssen und Grundwasser entgegenzuwirken. Es wurden kaum finanzielle Mittel investiert um öffentliche Kanalisation und Kläranlagen zu bauen. So wurde 1957 das erste Gewässerschutzgesetz auf Bundesebene erlassen. Daraufhin erliess der baselstädtische Regierungsrat 1958 die kantonale Gewässerschutzverordnung. Für die Umsetzung derselben war vorerst das Kanalisationsbureau (Tiefbauamt) zuständig, bis 1962 das Gewässerschutzamt ins Leben gerufen wurde.
Der erhoffte Erfolg auf Bundesebene blieb aus, weshalb ab Mitte der 1960er Jahre mit der Revidierung des Gewässerschutzgesetzes begonnen wurde. 1972 trat das Gesetz zusammen mit der Gewässerschutzverordnung in Kraft. Im Jahr 1975 erfuhr auch die baselstädtische Gewässerschutzverordnung eine Änderung.
Generell kann festgehalten werden, dass im Kanton in den 1970er Jahren einiges für den Schutz der Gewässer getan wurde:
- Gründung der Pro Rheno AG 1975 (Trägerschaft gemeinsam von den Kantonen Basel-Stadt und Basellandschaft, des Weiteren von den drei grossen Chemiefirmen Sandoz, Ciba und Roche)
- Bau von vier Abwasserreinigungsanlagen
Das Amt für Umwelt und Energie AUE besteht seit 1999. Bis zu diesem Zeitpunkt beschäftigten sich verschiedene Stellen der kantonalen Verwaltung mit den unterschiedlichen Umweltschutzbelangen. Mit der Bildung des AUE als neue Dienststelle des Baudepartements (gleichzeitig erfuhr auch das Amt für Energie und technische Anlagen eine umfassende Reorganisation) wurden die bereits bestehenden folgenden Umweltschutzfachstellen unter dem Dach des AUE zusammengefasst:
- das Gewässerschutzamt (davor: selbständige Dienststelle des Baudepartements)
- die Abteilung Energie (davor: Abteilung des Amts für Energie und technische Anlagen im Baudepartement)
- die Abteilung Lärmschutz (davor: Abteilung des Bauinspektorats im Baudepartement)
- die Koordinationsstelle Umweltschutz (davor: selbständige Dienstelle des Baudepartements)
Fortan vollzog das AUE die eidgenössischen und kantonalen Bestimmungen über den Umwelt- und Gewässerschutz sowie über die Energie. Zu den Kernaufgaben des neuen Amtes gehörten die Verantwortung für die Energie- und Umweltberatung, die Abwasserentsorgung (Stadtentwässerung), die Abfallbewirtschaftung, die Altlastensanierung oder auch der Lärmschutz.
Das Amt für Umwelt und Energie wurde in die folgenden Abteilungen aufgegliedert:
- Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS)
- Hauptabteilung Gewässer, Abwasser und Abfall
- Hauptabteilung Stadtentwässerung
- Hauptabteilung Energie
- Abteilung Lärmschutz
- Abteilung Administration und Finanzen
Aufgaben der einzelnen Abteilungen
Koordinationsstelle für Umweltschutz (KUS):
- Koordination fach- und amtsübergreifender Arbeiten
- externe und interne Kontakte in den Belangen des Umweltschutzes
- Entwicklung neuer Umweltschutz-Instrumente
- Umweltberatung
- Öffentlichkeitsarbeit (zum Beispiel Umweltbericht)
- Beratung in Umweltfragen (Amtsleiter AUE, Regierungsrätliche Delegation für Umweltschutz, kantonale Verwaltung)
- Kommissionsarbeiten der Interdepartementalen Umweltschutzkommission (USK), der Risiko-Kommission (RISKO), des Beirates der Regionalen Sondermüllverbrennungsanlage (RSMVA)
Hauptabteilung Gewässer, Abwasser und Abfall:
- Untersuchung und Schutz der ober- und unterirdischen Gewässer.
- Untersuchung der Fliessgewässer auf biologische und ökomorphologische Parameter
- Industrielle und gewerbliche Abwässer und Abfälle
- Erhaltung und Verbesserung des ökologischen Gewässerzustandes
- Sicherstellung der umweltgerechten Entsorgung von Abwässern
- Überwachung der Abfallbewirtschaftung
- Vermeidung und Behebung von Schadensereignissen
- Betrieb der internationalen Überwachungsstation in Weil am Rhein zur permanenten Untersuchung des Rheins
- Betrieb der schweizerischen Hauptwarnzentrale 'Rhein'
- Alarmierung der Rheinunterlieger bei relevanten Verunreinigungen des Rheins und seiner Nebenflüsse
Hauptabteilung Stadtentwässerung:
- die ordnungsgemässe Ableitung aller im Stadtbereich anfallenden Abwässer zu den Reinigungsanlagen bzw. ober- und unterirdischen Gewässern über öffentliche und private Abwasseranlagen
- den Kanalisationsbau
- die Liegenschaftsentwässerung
- den Kanalisationsbetrieb
- Öffentliche Toilettenanlagen
Hauptabteilung Energie:
- Vollzug der kantonalen und eidgenössischen Energiegesetze
- Vollzug der Luftreinhalteverordnung für definierte Brennstoffe im Kantonsgebiet
- Betrieb der Energiefachstelle
- Heizungskontrolle
- Geschäftsleitung der Lenkungsabgabe / des Strompreisbonus
Abteilung Lärmschutz
- prüft Baubegehren und Bauausführungen im Bereich Lärm- und Erschütterungsschutz
- kontrolliert bestehende Anlagen und ordnet Sanierungen an
- erstellt Lärmbelastungskataster und Strassensanierungsprogramme
- vollzieht die Schall- und Laserverordnung
Bis in das Jahr 2004 führten jeweils alle Gründer-Ämter ihre früheren Ablagen und Registratursysteme fort. Ein für das ganze AUE einheitlicher Registraturplan existiert erst seit dem 1. Januar 2004.
Mit der umfassenden Regierungs- und Verwaltungsreorganisation RV 09 erfuhr auch das Amt für Umwelt und Energie per 1. Januar 2009 Änderungen in Organisation und Struktur. Das Amt wurde neu dem Departement für Wirtschaft, Soziales und Umwelt (WSU) unterstellt; die Abteilung Stadtentwässerung wurde in das Bau- und Verkehrsdepartement, dort ins Tiefbauamt integriert.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2026
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
nicht möglich