Gewässerschutzamt
Title
Gewässerschutzamt
Reference Code / Identification number
BD-REG 8
Stage
Fonds
Period of origin
1933-1988
Legal status
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Gewässerschutzamt
Aufgrund des ersten Bundesgesetzes über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung vom 16. März 1955 und der dazugehörigen Verordnung des Bundesrates vom 28. Dezember 1956 erliess der Basler Regierungsrat am 9. Juni 1958 eine kantonale Gewässerschutz-Verordnung. Die mit dem Vollzug des genannten Bundesgesetzes zusammenhängenden Aufgaben wurde dem Baudepartement übertragen. Dieses betraute damit das Tiefbauamt, welches als kantonale Fachstelle für Gewässerschutz eingeschaltet wurde. Die Anstalt erfüllte den gesetzlichen Auftrag, die Beseitigung häuslicher und industrieller Abwässer, die Ableitung anderer flüssiger oder gasförmiger Abgänge sowie die Lagerung fester und flüssiger Stoffe zu verwalten.
In Zusammenhang mit der Erweiterung des Tätigkeitsbereichs auf den Gewässerschutz wurde die kantonale Verordnung am 25. April 1962 verändert. Damit beschloss der Regierungsrat das Kanalisationsbüro aus dem Tiefbauamt auszugliedern und eine selbständige Abteilung mit der Bezeichnung 'Gewässerschutzamt' zu schaffen, das rückwirkend auf den 1. Januar 1962 direkt dem Vorsteher des Baudepartements unterstellt wurde.
Am 8. Oktober 1971 wurde das Bundesgesetz über den Schutz der Gewässer gegen Verunreinigung revidiert. Unter anderem mussten die Kantone nun dafür sorgen, 'dass alle verunreinigenden Einleitungen und Versickerungen innert zehn Jahren nach Inkrafttreten dieses Gesetzes (=1. Juli 1972) den Erfordernissen des Gewässerschutzes angepasst oder aufgehoben werden'. Das Gesetz definierte besondere Richtlinien, bei deren Verwirklichung aber den Kantonen grosser Spielraum eingeräumt wurde.
In Zusammenhang mit der Revision der Bundesgesetzgebung wurde am 1. Juli 1975 die kantonale Gewässerschutzverordnung geändert. Am 15. September desselben Jahres erfolgte zudem die Gründung der Pro Rheno AG. Ziel der durch die Kantone Basel-Stadt und Basel-Land, sowie durch die Chemie-Betriebe Ciba-Geigy, Roche und Sandoz verwaltete Aktiengesellschaft war die Erfüllung der Verpflichtungen, die ihnen durch die Gewässerschutz-Gesetzgebung oblag.
Seit den 70-Jahren des 20. Jahrhunderts entstanden aus der Zusammenarbeit zwischen Kantonen und Industrie vier Abwasserreinigungsanlagen (ARA) in der Region Basel: die ARA-Basel in Kleinhüngigen (seit 1982), die ARA Birs II in der Hagnau oberhalb Birsfelden (seit 1977), die ARA Huningue im Elsass (seit 1981), die ARA Ciba-Geigy/Roche in Kleinhüningen (seit 1982).
Damit entsprach die Abwasserreinigung im Kanton Basel-Stadt 10 Jahre nach dem Inkrafttreten des Bundesgesetzes den eidgenössischen Auflagen: Die Abwässer der Region gelangten ab 1982 gereinigt in der Rhein.
Auf den 1. Januar 1999 entstand im Baudepartement das Amt für Umwelt und Energie (AUE), in das das Gewässerschutzamt, Teile des Amts für Energie und technische Anlagen und die Koordinationsstelle für Umweltschutz integriert wurden.
Das AUE besteht aus der Koordinationsstelle Umweltschutz (KUS) und aus den Hauptabteilungen Gewässer und Abfälle, Stadtentwässerung und Energie sowie der Abteilung Lärmschutz (seit Anfang 2000) und Administration und Finanzen.
Die Aufgaben des AUE sind durch die eidgenössische und kantonale Gesetzgebung über den Umwelt- und Gewässerschutz sowie über das Energiewesen bestimmt. Das AUE ist zudem für die Umweltberatung verantwortlich.
Ordentliche Schutzfrist
Gemäss Archivgesetz BS
Zeitraumende
30
12/31/2018
Oeffentlich
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
uneingeschränkt