Neueres Hauptarchiv (alte Systematik)
Titel
Neueres Hauptarchiv (alte Systematik)
Signatur
NHA-REG
Stufe
Abteilung
Entstehungszeitraum
1936 (ca.)-
Umfang approximativ
ca. 9.5 Laufkilometer
Bestandsgeschichte
Das Neuere Hauptarchiv wurde gebildet, als das Staatsarchiv bei der Verzeichnung von Archivgut vom Pertinenz- zum Provenienzprinzip überging. Unterlagen, die seit 1960 in das Archiv gelangten, wurden fortan normalerweise dieser Abteilung zugeordnet, wenn sie nach 1936 abgeschlossen wurden. Eine klare zeitliche Grenze lässt sich allerdings nicht ziehen: Seit den 1980er-Jahren wird darauf verzichtet, Archivgut aus der Zeit vor 1936 nachträglich in die Pertinenzbestände einzugliedern.
Ebenso wurden Akten aus der Zeit nach 1936, die bereits dem Älteren Hauptarchiv zugeordnet waren, nur in Ausnahmefällen im nachhinein umsigniert.
Für das Neuere Hauptarchiv bildet die umfassende Regierungs- und Verwaltungsreorganisation RV09, durch welche die öffentliche Verwaltung des Kantons Basel-Stadt per 1. Januar bzw. 4. Februar 2009 grundlegende Veränderungen erfuhr, eine einschneidende Zäsur. Mit dem Präsidialdepartement wurde ein neues Departement geschaffen, während das Justizdepartement aufgelöst wurde; hinzu kamen unzählige verwaltungsinterne Verschiebungen von Dienststellen, Abteilungen und einzelnen Aufgaben sowie verschiedene Umbenennungen von Departementen, Dienststellen und Abteilungen. Diese Entwicklung liess sich nicht mehr in der bestehenden Struktur des Neueren Hauptarchivs abbilden, weshalb im August 2016 innerhalb des Hauptarchivs eine zusätzliche Abteilung ‚Neues Hauptarchiv (neue Systematik)‘ eingeführt wurde; die bisherige Abteilung Neueres Hauptarchiv wurde dabei in 'Neueres Hauptarchiv (alte Systematik)' umbenannt.
Zeitraum der Materialzusammenstellung
1961-
Form und Inhalt
Die Abteilung umfasst die Unterlagen der staatlichen Organe. Soweit es die konservatorischen Anforderungen erlauben, enthält sie alle Informationsträger von reinen Papierakten über Karteien, Pläne, Drucksachen, Bild- und Tondokumenten bis hin zu elektronischen Aufzeichnungen.
Im Gegensatz zum Älteren Hauptarchiv, das sachsystematisch strukturiert ist, bilden im Neueren Hauptarchiv die staatlichen Verwaltungseinheiten die Gliederungselemente. Mit anderen Worten: Nicht mehr der Inhalt, das Thema, der Betreff der Aktenserien ist für die Eingliederung in den Gesamtbestand entscheidend, sondern die einzelnen Amtsstellen, die ihnen zugeteilte Aufgaben erfüllen. Dieses System hat den entscheidenden Vorteil, dass organisch innerhalb einer staatlichen Verwaltungsstelle gewachsene Akten auch im Archiv beisammen bleiben und nicht nachträglich aufgrund subjektiver Kriterien auseinandergerissen werden; der Entstehungskontext der einzelnen Aktengruppen bleibt somit auch im passiven Lebenszyklus erhalten.
Für die Benützung des Neueren Hauptarchivs sind deshalb minimale Kenntnisse der Struktur und Entwicklung der kantonalen Verwaltung Basel-Stadt von grossem Vorteil. Vor jeder Recherche ist zu überlegen, bei welcher Dienststelle (Aktenbildner) welche Unterlagen zu einem bestimmten Sachgebiet entstanden sein könnten. Als besonders hilfreich erweist sich dabei der von Lukas Burckhardt u.a. herausgegebene Band "Das Politische System Basel-Stadt: Geschichte, Strukturen, Institutionen, Politikbereiche" (Basel/Frankfurt a.M. 1984), der in der Bibliothek des Staatsarchivs unter der Signatur B 1169 greifbar ist. Hinzu kommen der Staatskalender oder die Verwaltungsberichte in der Drucksachensammlung. Für Unterlagen, die vor dem Einsatz elektronischer Arbeitsinstrumente im Staatsarchiv erschlossen wurden, wird auf den beständeübergreifenden Zentralkatalog verwiesen.
Ordnung und Klassifikation
Jede abliefernde Provenienzstelle bildet innerhalb der Abteilung Neueres Hauptarchiv einen Fonds. Pro Fonds können mehrere Bestände vorkommen. Innerhalb eines Bestandes gilt heute, dass die ursprüngliche Ordnung möglichst unverändert weiterverwendet werden kann.
Bis 1995 wurden neue Zugänge physisch in die betreffenden Serien eingegliedert. Seither müssen die Zugänge individuell bestellt werden, da sie an unterschiedlichen Orten im Archivmagazin aufgestellt sein können.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumanfang
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/1966
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Die Bestände des Neueren Hauptarchivs sind normalerweise uneingeschränkt zugänglich nach Ablauf einer dreissigjährigen Schutzfrist (gerechnet ab Abschlussjahr der jeweiligen Dossiers). Ausnahmen betreffen personenbezogene Unterlagen, die erst 10 Jahre nach dem Tod, 100 Jahre nach der Geburt oder 80 Jahre nach Abschluss des Dossiers einsehbar werden, sowie Unterlagen, die aus konservatorischen Gründen der ordentlichen Benützung entzogen sind.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Findhilfsmittel
Die Fonds und Bestände des NHA sind in der Repertorien-Serie B verzeichnet. Zur Benutzung siehe auch den Zentralkatalog.