Weiterbildungsschule (WBS)
Titel
Weiterbildungsschule (WBS)
Signatur
ED-REG 49
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1992-2017
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Die Weiterbildungsschule (WBS) war eine Neugründung des 1988 revidierten Schulgesetzes. Die WBS startete im Schuljahr 1997/1998 und nahm die Schülerinnen und Schüler auf, die nicht in das Gymnasium übertraten. Sie schloss die obligatorische Volksschule ab (8. und 9. Schuljahr) und bildete die Schwelle zu den Berufslehren und den weiterführenden Schulen. Sie bereitete die Jugendlichen auf die Anforderungen der nachobligatorischen Ausbildung vor und half ihnen, realistische Lebens- und Berufsziele zu entwickeln. Ein wichtiger Schwerpunkt im Lehrplan bildete daher das Fach Laufbahnberatung, in welchem die jungen Leute die Berufswelt und ihre Möglichkeiten kennen lernten. Schupperlehren, Betriebsbesichtigungen und Berufsberatung halfen zusätzlich bei der Berufswahl.
Die WBS wurde an sechs Schulhäusern geführt:
- St. Alban
- Bäumlihof
- De Wette
- Holbein
- Leonhard
- Mücke
Die Weiterbildungsschule wurde nach dem Schuljahr 2016/2017 aufgehoben und durch die Sekundarschule I gemäss der interkantonalen Vereinbarung über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat) ersetzt.
Als die WBS 1997 nach mehrjähriger Vorbereitung begann, verlangte sie den Lehrkräften, der Schulleitung und den Schulhausleitungen einiges ab. Es gab Unterricht in drei Fächern in zwei Niveaus, quartalsweise mit Wechselmöglichkeiten, Englisch auf drei Stufen, drei Klassen in einer Stammgruppe verbunden, dazu Pflichtwahl- und Wahlfächer. Die Pensenlegung und die Raumaufteilung stellte deshalb eine ganz besondere Herausforderung dar. Die Schulsozialarbeit, die mit einer Fachperson in jedem Schulhaus eingeführt wurde, konnte dabei die durch diese Organisation verursachte Heimatlosigkeit der Schülerinnen und Schüler nur bedingt auffangen. In der Folge stiegen die Übertritte ins Gymnasium, während die Direkteintritte in die Lehren sanken.
Um die WBS und die Situation der Schülerinnen zu verbessern wurde im Jahr 2000 unter externer Leitung das Aktionsprogramm I ("Das Richtige besser lernen") gestartet. Ziel war es, die leistungsstarken Schülerinnen und Schüler besser zu fördern, Standortbestimmungen und Schlussprüfungen einzuführen und die Laufbahnvorbereitung aufzuwerten. Darauf folgte das Aktionsprogramm II (Überprüfung der Leitungsstruktur). Nach dem Wechsel der Rektoratspersonen und der Einführung von mehr Teilautonomie der Schulhausleitungen wurde am Aktionsprogramm III als schulinternes Entwicklungsprogramm gearbeitet, aus dem im Sommer 2004 die Einführung von zwei Leistungszügen resultierte.
Der A-Zug nahm leistungsschwächere und mittlere Schülerinnen und Schüler auf und bereitete sie auf Lehre und Attestausbildung vor. Der E-Zug nahm leistungsstärkere Schülerinnen und Schüler auf und bereitete sie auf anspruchsvolle Berufslehren und auf weiterführende Schulen vor. Über Berufs- und Fachmaturität öffnete der E-Zug den Weg zur Fachhochschule. Pro Jahrgang wurden zudem zwei Klassen mit erweitertem Musikunterricht geführt. Die Aufnahme in diese Klassen erfolgte über eine Aufnahmeprüfung. In den Musikklassen wurden Schülerinnen und Schüler des A- und des E-Zuges gemeinsam unterrichtet.
Die beiden Züge waren kooperativ, d.h. A- und E-Klassen wurden unter dem gleichen Dach von denselben Lehrpersonen unterrichtet. Eine gemeinsame Schulhauskultur mit gemeinsamen Projekten sollte die Aufstiegschancen verbessern und die Integration der Fremd- und Mehrsprachigen erleichtern. Die sechs WBS-Schulhäuser waren somit keine Quartierschulhäuser. An allen Standorten wurde durch die Einteilung der SchülerInnen dieselbe Ausgewogenheit bezüglich Geschlecht, Herkunft und Leistung angestrebt.
Die Leistungsbeurteilung erfolgte während der zwei Schuljahre zunächst über ein Notenzeugnis (6 bis 1; 6 für beste Leistung), das nach jedem Semester ausgestellt wurde, und über einen Lernbericht am Ende des ersten und des dritten Semesters. Promotionsrelevant waren einzig die Notenzeugnisse. Bei sehr guten Leistungen im A-Zug erfolgte eine Umstufung in den E-Zug, bei ungenügenden Leistungen im E-Zug eine Umstufung in den A-Zug. Demgegenüber bildeten die Lernberichte die Grundlage für das Gespräch zwischen Eltern, Lehrperson und Jugendlichen. Sie informierten über den Leistungsstand, das Lernverhalten und die Entwicklungsmöglichkeiten. Lernberichte wurden sowohl von den Lehrkräften als auch von den Schülerinnen und Schülern verfasst.
Die Schülerinnen und Schüler schlossen die WBS mit einer Schlussprüfung ab. Gemäss Promotionsordnung bestand diese aus drei Elementen:
1. Die Projektarbeit: Die Schülerinnen und Schüler erstellten allein oder in einer Gruppe von maximal 4 Personen eine grössere eigenständige schriftliche oder praktische Arbeit und präsentierten diese mündlich. Das Thema der Schlussarbeit und die erhaltene Note erschienen im Schlusszeugnis.
2. Die schriftlichen Prüfungen: Die Schülerinnen und Schüler des A-Zugs legten eine schriftliche Prüfung in Deutsch oder Mathematik ab. Das Fach und die Note erschienen im Schlusszeugnis. Die Schülerinnen und Schüler des E-Zugs legten eine schriftliche Prüfung in Deutsch und in Mathematik ab. Die Fächer und die erreichten Noten erschienen im Schlusszeugnis.
3. Die praktischen/mündlichen Prüfungen: Die Schülerinnen und Schüler des A-Zugs legten eine mündliche und eine praktische Prüfung ab. Für die mündliche Prüfung musste ein Fach aus den Fächern Französisch, Geschichte, Geografie, Biologie/Chemie, Physik oder Musik ausgewählt werden. Für die praktische Prüfung musste ein Fach aus den Fächern Informatik, Hauswirtschaft, Sport, Bildnerisches Gestalten, Gestalten Werken oder Gestalten Textil gewählt werden.
Die Schülerinnen und Schüler des E-Zugs legten eine mündliche oder eine praktische Prüfung gemäss ihrer Wahl ab. Die für die mündliche oder praktische Prüfung wählbaren Fächer waren dieselben wie für den A-Zug, zusätzlich konnte Englisch als Fach für die mündliche Prüfung gewählt werden.
Gegen Ende der 2000er Jahre zeichnete sich ab, dass der gesamten Volksschule Basel-Stadt grundlegende Veränderungen bevorstanden. Ein wesentlicher Grund war das interkantonale Konkordat über die Harmonisierung der obligatorischen Schule (HarmoS-Konkordat), das am 14.6.2007 von der Plenarversammlung der Erziehungsdirektorenkonferenz zuhanden der kantonalen Beitrittsverfahren verabschiedet wurde. Im April 2009 wurde die notwendige Anzahl von zehn Kantonen für die Inkraftsetzung des Konkordats erreicht. Der Grosse Rat beschloss am 5.5.2010 den Beitritt des Kantons Basel-Stadt zum Konkordat.
In Vorbereitung der Veränderungen wurde in Basel-Stadt u.a. ab Schuljahr 2009/2010 das Rektorat der Weiterbildungsschule aufgehoben zu Gunsten von teilautonomen Schulleitungen an den einzelnen Standorten. Als vorgesetzte Behörde der Schulleitungen wurde eine Volksschulleitung eingesetzt. In der Folge wurde daraufhin die Ablösung der Orientierungsschule und der Weiterbildungsschule durch eine sechsjährige Primarschule und einer anschliessenden dreijährigen Sekundarschule in die Wege geleitet.
Die Weiterbildungsschule wurde im Rahmen der Schulharmonisierung per Schuljahr 2017/18 durch die neue Sekundarschule abgelöst.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2047
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Veröffentlichungen
Laschinger, Germaine. "Das Stiefkind der Schulreform hinterlässt bleibende Spuren" in: Basler Schulblatt, Nr. 3/2017.