Urkunde

Johannes Fäsch [1725-1768] und Johann Jacob Fäsch [1732-1796], wohnhaft zu Amsterdam, bringen vor den "Staten van Holland en Westvriesland" im Namen ihrer Gemahlinnen Adriana Elisabeth de Hoy und Catharina de Hoy folgendes vor: Ihre Gemahlinnen sind Töchter des verstorbenen Ehepaares David de Hoy und Maria de la Jaille. David de Hoy und Maria de la Jaille haben anno 1740 ein Testament errichtet, welches auch eine Klausel über ihre Plantage "Hoyland" in Surinam enthält. Nach dieser Klausel soll die Plantage für immer Familiengut bleiben, soll niemals verkauft oder mit Hypotheken belastet werden. Um allfällige Misserfolge in der Bewirtschaftung der Plantage auffangen zu können, bestimmen sie ein Kapital von fl. 15000.- für diesen Zweck Die Gesuchsteller bitten, diesen Fideicommiss für unverbindlich zu erklären, weil die Abwicklung der Erbschaft sonst zu kostspieligen und langwierigen Gerichtsverfahren führen werde. Diesem Gesuch wird entsprochen

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