Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt
Titel
Staatsarchiv des Kantons Basel-Stadt
Signatur
CH-000027-1
Stufe
Archiv
Rechtsstatus
Staatliches Archivgut ist Eigentum der Öffentlichkeit, in dessen Auftrag das Staatsarchiv seine Tätigkeiten ausübt. Im Bereich der Privatarchive und Sammlungen vewahrt das Staatsarchiv auch Unterlagen, die ihm lediglich als Deposita übergeben wurden.
Archivsigel
StABS
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Der Kanton Basel-Stadt besteht in seiner heutigen Form seit 1798. Damals löste er im Zuge des helvetischen Umsturzes den um 1200 entstandenen Basler Stadtstaat ab. Die am 1798 vom vormaligen Oberzunftmeister Peter Ochs (1752-1821) geschaffene Verfassung wurde 1803, 1814, 1875, 1889 und 2005 revidiert bzw. erneuert.
Zentrale Ereignisse der Basler Geschichte sind im frühen 16. Jahrhundert der Beitritt zur Eidgenossenschaft im Jahre 1501 sowie die 1529 erlassene Reformationsordnung, welche den reformierten Glauben in der Stadt endgültig einführte. Von nun an unterstanden die Pfarrer der Aufsicht des Rates und waren auf die evangelische Lehre verpflichtet. In die Verfügung des Rates gerieten zudem der Besitz der Klöster und Stifte auf dem Stadtgebiet. Zur Sicherung der Rechtsansprüche auf Einkünfte der Klöster aus dem österreichischen Elsass und Breisgau unterblieb eine förmliche Auflösung der Klöster. Deren Existenz endete mit dem Tod der letzten verbliebenen Ordensleute. Erst dann fiel ihr Besitz formell an die Stadt. Die Reformation begründete die Schaffung einer beinahe 400 Jahre überdauernden Staatskirche. Deren Herausformung war aber ein Prozess, der Jahrzehnte benötigte. Der Bruch mit dem alten Glauben führte zu zahlreichen Konflikten. Mit dem Bischof und dem 1529 abgewanderten Domkapitel stand Basel bis ins späte 16. Jahrhundert hinein im Streit um Rechtsansprüche und Einkünfte. Bis 1798 war der katholische Ritus in Basel untersagt, erst seit 1848 können auch Katholiken wieder Bürger der Stadt Basel werden. Die rechtliche Gleichstellung der Juden dauerte gar bis 1866.
Den nachhaltigsten Umbruch der politischen Strukturen, die sich während Jahrhunderten herausgebildet hatten und im Zuge der Helvetik von 1798 bis 1803 nur vorübergehend radikal geändert worden waren, verursachte die Verfassung vom Mai 1875, als die direkten Volksrechte (Initiative und Referendum) eingeführt und das bisherige Kollegialsystem durch eine moderne Verwaltung (mit dem Regierungsrat als kollegialer Spitze und sieben Departementen) ersetzt wurden. Erst nun reihte sich das bis anhin von den alten Eliten im Ratsherrenregiment dominierte Basel in den Kreis der freisinnig regierten Kantone ein. Diese Phase endete 1905 mit der Einführung der Proporzwahl des Grossen Rates.
Bis 1833 war Basel ein Vollkanton der Eidgenossenschaft. Sein Territorium wurde von der Stadt Basel zwischen 1392 und 1400 durch Kauf erworben bzw. dem Kanton Basel 1815 im Zuge des Wiener Kongresses aus der Hinterlassenschaft des aufgelösten Fürstbistums Basel zugesprochen. Das heutige Staatsgebiet umfasst seit der Kantonstrennung von 1833 - als sich der Kanton Basel-Landschaft abtrennte - eine Fläche von 37 Quadratkilometern, welche sich auf die Stadt Basel sowie die beiden Landgemeinden Riehen und Bettingen verteilen. 1908 wurde die bis dahin selbständige Gemeinde Kleinhüninhen in die Stadt Basel eingemeindet. Innerhalb der Schweizerischen Eidgenossenschaft besitzen Basel-Stadt und Basel-Landschaft den Status von Halbkantonen.
Die Geschichte von Stadt und Kanton Basel ist auch geprägt durch die geografische Lage der Stadt am Oberrhein, zwischen Jura, Vogesen und Schwarzwald am Dreiländereck der heutigen Staaten Schweiz, Deutschland und Frankreich. Handel, Handwerk, Industrie und Wissenschaften bestimmen seit dem Mittelalter das öffentliche Leben. Der Wirtschaftsraum erstreckte sich seit jeher über die Grenzen in die Nachbarregionen hinaus. Ein wichtiger Markstein war der Bau der ersten Rheinbrücke durch Bischof Heinrich von Thun zwischen 1220 und 1230. Sie verband Basel mit dem am anderen Rheinufer gelegenen, damals noch selbständigen Kleinbasel, welches die Stadt 1392 erwarb. Im Zeitalter der Industrialisierung entwickelte sich Basel zu einer modernen Grossstadt, welche bis in die Gegenwart das wirtschaftliche und kulturelle Zentrum der Region bildet.
Dies im Kontrast zur politischen Situation einer Stadt an Grenzen; einerseits die Landesgrenzen gegen Deutschland und Frankreich mit ihrer besonderen Bedeutung vor allem in den krisenhaften Jahrzehnten der ersten Hälfte des 20. Jahrhunderts, andererseits die Grenze gegenüber dem Nachbarkanton Basel-Landschaft als Ausdruck der nach wie vor nicht spannungsfreien Partnerschaft der beiden Halb-Kantone.
Archivgeschichte
Es gibt kein offizielles Gründungsdatum des Basler Staatsarchivs. Massgebliche Meilensteine bilden die Geschäftsordnung des Regierungsrates von 1877, in welcher die Aufsicht über das öffentliche Archivwesen einem Staatsarchivar übertragen wurde, und die Erstellung des Archivzweckbaus am Martinskirchplatz, der 1899 bezogen werden konnte. Zuvor bestand seit dem späten Mittelalter ein Kanzleiarchiv aus mehreren, nach Lokalitäten bezeichneten Urkunden- und Aktenablagen, Dieses war der öffentlichen Benützung weitgehend entzogen. Erst die Amtsordnung des Staatsarchivars vom 18. Juli 1877 machte die Archivbestände der breiten Bevölkerung und der historischen Wissenschaft im besonderen zugänglich. Mit dem Bezug des Neubaus an der Martinsgasse 1899 erliess der Regierungsrat zudem ein "Reglement betreffend die öffentliche Verwaltung und ihre Ablieferung an das Staatsarchiv".
Damit die an zentraler Stelle vereinigten Unterlagen auch benützbar wurden, bedurfte es einer intensiven Ordnungs- und Verzeichnungsarbeit. Rudolf Wackernagel, erster Staatsarchivar von 1877 bis 1917, unterzog sich dieser Aufgabe mit hohem organisatorischem Verständnis und unermüdlicher Tatkraft. Das Ergebnis seiner Tätigkeiten bilden das 1904 gedruckte "Repertorium des Staatsarchivs zu Basel" und der bis heute gültige Archivplan für die älteren Bestände. In diesen wurden auch zahlreiche, ursprünglich dezentral verwaltete Nebenarchive sowie Bestände der kantonalen Verwaltung eingegliedert.
1956 erliess der Regierungsrat eine Neufasung des "Reglement betreffend die Registraturen der öffentlichen Verwaltung und die Ablieferung der Akten an das Staatsarchiv", in welchem wiederum die Pflicht der öffentlichen Verwaltung festgeschrieben wurde, ihre Unterlagen an das Staatsarchiv abzuliefern. Am 11. September 1996 verabschiedete der Grosse Rat ein Archivgesetz, das die Anbietungspflicht bestätigte und zudem auch einen Ausgleich im Spannungsfeld zwischen Amtsgeheimnis, Forschungsfreiheit und Persönlichkeitsschutz schuf. Das neue Gesetz trat zusammen mit einer einschlägigen Verordnung am 1. November 1998 in Kraft. Damit war Basel-Stadt der erste Kanton, in dem zeitgemässe Rechtsgrundlagen für das Archivieren galten.
Der Gesamtumfang der Archivbestände betrug zu Beginn des 20. Jahrhunderts knapp zwei Laufkilometer. Bis Ende des 20. Jahrhunderts hat sich der Umfang mehr als versiebenfacht, heute (2014) beträgt er knapp 20 Laufkilometer.
Form und Inhalt
Der bisher überwiegende Teil des Archivmaterials ist in einer analog benützbaren Form auf Informationsträgern wie Pergament, Papier, Leinwand, Glasplatten, Mikrofilm usw. verfügbar. Digitale Unterlagen werden heute ebenfalls archiviert und sind vom Archivplan aus wie anderes Material auffindbar (soweit zugänglich). Inhaltlich umfasst das Archivgut Informationen zu allen Bereichen der städtischen und kantonalen Geschichte.
Ordnung und Klassifikation
Der Archivplan bildet die im Lauf der Zeit durchgeführten Ordnungs- und Verzeichnungsarbeiten ab. Er orientiert sich in den Abteilungen "Älteres Hauptarchiv" und "Ältere Nebenarchive" an der Systematik Rudolf Wackernagels. Dieser liegt eine inhaltliche Gliederung (das "Pertinenzprinzip") zugrunde. Nur auf einer hohen Stufe des Archivplans (den Nebenarchiven) wurden die ursprünglichen Zusammenhänge beibehalten. Die gesamte dem Regierungsrat und dessen Rechtsvorgängern unterstellte kantonale Verwaltung (Exekutive) betrachtete Wackernagel als eine einzige "Provienienz".
Die Neueingänge wurden deshalb noch bis 1960 (und teilweise darüber hinaus) nach dem Pertinenzprinzip auf die vorhandenen Serien verteilt. Seit der Reorganisation der Ablieferungs- und Erschliessungspraxis unter Albert Bruckner (Staatsarchivar 1960-1969) gilt das Provenienzprinzip in der Form des "Registraturprinzips": Alle Unterlagen derselben abliefernden Stelle werden seither in einem "Fonds" der Abteilungen "Neueres Hauptarchiv" und "Neuere Nebenarchive" zusammengefasst und durch einen standardisierten Registraturplan strukturiert. Detailliertere Informationen zu den heutigen Verzeichnungsmethoden finden sich unter den Abteilungen "Neueres Hauptarchiv (alte Systematik)" sowie "Neues Hauptarchiv (neue Systematik)".
Die ebenfalls von Rudolf Wackernagel aufgebaute Abteilung "Privatarchive" wird bis heute fortgeführt. Sie beinhaltet nach dem Provenienzprinzip Unterlagen von Privatpersonen, Familien und Institutionen. Unter letzteren finden sich zahlreiche Organisationen (z:B: "Allgemeine Armenpflege"), welche teils bis weit ins 20. Jahrhundert hinein im sozialen oder kulturellen Bereich staatliche Kernaufgaben erfüllt haben.
Es kommen die folgenden sechs Verzeichnungsstufen vor:
- "Abteilung": zur archivinternen Grobgliederung
- "Fonds": zwecks Nachweis der (letzten) Provenienzstelle
- "Bestand": zur Abbildung konkreter (ursprünglicher) Ablagestrukturen
- "Serie": zur Zusammenfassung gleichartiger Dossiers
- "Dossier": zur Zusammenfassung von Dokumenten aus gleichem Vorgang oder mit gleichem Betreff
- "Dokument": für Beschreibungs-Metadaten zu Einzelschriftstücken.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Unbekannt
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Soweit nicht eine anderslautende Bestimmung festgehalten ist, gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Veröffentlichungen
Rudolf Wackernagel: Repertorium des Staatsarchivs zu Basel. Basel 1904
Andreas Staehelin: Die Geschichte des Staatsarchivs Basel. Von den Anfängen bis zur Ära Rudolf Wackernagel. Basel 2007
Daniel Kress: Das Staatsarchiv Basel-Stadt. Aufgaben - Bestände - Benützung. Basel 1999