Register zu den pfarramtlichen Registern (Kirchenbüchern) bis 1869
Titel
Register zu den pfarramtlichen Registern (Kirchenbüchern) bis 1869
Signatur
JD-REG 6e
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1876
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
4.70
Bestandsgeschichte
Nach der Abschrift aller Kirchenbücher vor 1826 und der Anfertigung der Doppel ab 1826 wuchs das Bedürfnis nach einem Namensregister. Zunächst wurde 1855/56 das Namensregister der Taufen bis 1851 angelegt. Bis 1864 folgte das Register der Trauungen, bis 1867 das der Verstorbenen (beide aus Spargründen aber nur auf die Basler Bürger beschränkt). Vermutlich 1871 ergänzte das neu geschaffene Zivilstandsamt die Angaben bis Ende des Jahres 1869. Im Zivilstandsamt dienten die Register dem Aufbau der Familienregister und für diverse Abklärungen. 1912 gelangte der insgesamt 36 schwarze Leinenbände umfassende Bestand ins Staatsarchiv, wo er im Genealogischen Arbeitsraum öffentlich zugänglich aufgestellt wurde. Wegen des intensiven Gebrauchs erfolgte 1959 eine umfassende neue Einbindung, wobei viele übergrosse Bände in zwei neue Bände aufgeteilt wurden, so dass der Bestand heute 59 Bände umfasst.Aus konservatorischen Gründen wurden die Registerbände im Jahr 2011 zunächst digitalisiert und dann der Benutzung entzogen. Die Digitalisate stehen der Öffentlichkeit über den Archivkatalog zur Verfügung.
Form und Inhalt
Die Register zu den Kirchenbüchern der Basler Kirchgemeinden (Taufe, Heirat, Tod) reichen bis 1869. Die zu Grunde liegendend erhaltenen Kirchenbücher der evangelisch-reformierten Kirchgemeinden, die sich in den Beständen des Staatsarchivs im Kirchenarchiv befinden, reichen bis in die Mitte des 16. Jahrhunderts zurück. Von der Reformation bis 1798 gab es keine katholische Kirchgemeinde in Basel. Für das 19. Jahrhundert sind auch katholische Kirchenbücher erfasst.
Das Namensregister der Trauungen ist wegen der erheblichen Lücken im Bestand der Trauungsbücher nicht vollständig. Diese konnte zumindest teilweise durch eine Auswertung folgender Bestände geschlossen werden: Trauungen von Stadtbürgern in Kirchen des Kantons Baselland, Trauungen während der Frühpredigten, Aufnahmen auswärtiger Frauen von Basler Bürgern ins Bürgerrecht, Ehefrauen von Baslern, die nur in Taufbüchern erfasst sind (beinahe 10'000 in drei Jahrhunderten) und Trauungsangaben der Bürger-Commission der Stadtgemeinde.
Die Qualität der Namensregister schwankt stark. Zum einen musste man bei der Erarbeitung für die Zeit vor ca. 1710 auf diverse Sekundärquellen zurückgreifen, die nur bestimmte Teile der Bevölkerung erfassten, unvollständig oder gar unzuverlässig waren. Auch nach 1710 weisen die Kirchenbücher immer wieder Fehler und Lücken auf. So wurden auswärtige Zivilstandsereignisse nur in Ausnahmefällen erfasst. Hinzu kommen Fehler bei der Erstellung sowie bei der alphabetischen Einordnung der Karten. Die grösste Einschränkung ergibt sich aber aus der Beschränkung auf Basler Bürger bei der Erfassung von Trauungen und Sterbefällen. Deshalb erfassen die beiden Register für das 19. Jahrhundert nur etwa die Hälfte der Einwohner des Kantons. Bei den Sterberegistern enthalten die Sterberegister sowohl den ehelichen als auch den ledigen Familiennamen. Bei den Trauungen wurden aber nur die Namen der Männer erfasst, was Mitte des 20. Jahrhunderts den Anlass zur Erarbeitung einer genealogischen Personenkartei führte, die heute im Genealogischen Arbeitsraum des Staatsarchivs einsehbar ist.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Ende der Schutzfrist
12/31/1906
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Physische Benutzbarkeit
Digitalisat vorhanden
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Nicht unterschreitbar
Nein
Veröffentlichungen
Vgl. Peter Duthaler, Kirchenbücher, Zürich 2012, S. 28ff.
Revisionsdatum
20.2.2014