Steinadler
Steinadler
Serie
Die Einteilung der Tiere in nützlich und schädlich hatte vorher dazu geführt, dass Prämien für den Abschuss von Adlern z.B. vom Taubenzüchterverein - gezahlt wurden. Die Hauptursache der Verfolgung von Adlern war ich (angebliches) Beuteverhalten. Statt mit ethischen, moralischen oder ökologischen Argumenten besann man sich zur Lösung dieses Problems auf eine ökonomische Lösung, ergo die Ersetzung der durch Adler bei den Bauern verursachten Schäden. Professor Leopold Rütimeyer (Dia 259 und 286) übernahm hierbei die Rolle des Begutachters von Seiten der SNK. Die Idee, dem Adlerhass vor allem von Seiten der Jäger mit finanziellen Entschädigungen zu begegnen, taucht im SNK das erste mal 1909 auf. Das Problem bestand vor allem in der Zuordnung der Schäden. Schafhirten konnten oftmals erst nach Wochen den Verlust anzeigen und ein Missbrauch der Regelungen des SNK von Seiten der Bauern konnte nicht ausgeschlossen werden. 1923 beschloss der Naturschutzbund daher, dass der SBN künftig nur dann für Adlerschäden aufkommen werde, wenn die Regierung oder andere nächstbeteiligte Institutionen in erster Linie zahlen wuerden. Aus den obengenannten Gründen versuchte man gleichzeitig auch den gesetzlichen Schutz der Adler voranzutreiben. 1925 verbot schliesslich das neue Jagdgesetz in der ganzen Schweiz den Adlerabschuss ausserhalb der Jagdzeit und das Nestausnehmen generell. Ein Bundesbeschluss, der den Steinadler ganz von der Liste der jagdbaren Tiere nahm, kam allerdings erst am 23. Dezember 1953 zustande. Das Dia Nr. 759 enthält eine Aufstellung verschiedener Tierarten und deren Bestand in den Jahren von 1918 bis 1925. Darunter befindet sich auch der Adlerbestand aufgelistet. Waehrend fuer 1918 bis 1920 keine Zahl angegeben wird, beträgt die Anzahl 1921 und 1922 15 Tiere, 1923 10, 1924 25 und 1925 schliesslich 40 Tiere. weiter Informationen bietet: Bachmann, Stefan: Die Anfänge des Naturschutzes in der Schweiz. Teil 2, Seminar- / Lizentiatsarbeit am Historischen Institut der Universität Bern, Bern 1991, S. 71-77. Stellungnahme zum Mythos des Kinderraubs durch Adler in: Schweizerische Blätter für Naturschutz, 1930, S. 47f.
Gemäss Archivgesetz BS
Oeffentlich
uneingeschränkt
Nein