Gerichtsarchiv
Titel
Gerichtsarchiv
Signatur
Gerichtsarchiv
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1394-1989
Archivalienart
Akte
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Die Gerichtsbarkeit vor 1875
Die hohe Gerichtsbarkeit (Blutgerichtsbarkeit) bei Vergehen gegen Leib und Leben war das Vogtgericht. Ursprünglich wurde sie durch den vom König eingesetzten Vogt wahrgenommen. Das Vogtgericht setzte sich aus Richtern des Stadtgerichts und Vertretern des Kleinen Rates zusammen. Der Vogt wurde 1672 abgeschafft und der Schultheiss von Grossbasel übernahm die Leitung des Gerichts. Der kleine Rat urteilte in Fällen von Kindsmord, Inzest und Unzucht mit Kindern.
Die Stadtgerichte richteten über Zivilsachen im Bereich von Schulden und Forderungen unter der Leitung der Schultheissen von Gross- und Kleinbasel. Für Angehörige der Universität, die dem Schultheissengericht nicht unterstanden, war das Konsistorium, besetzt mit Angehörigen der Universität, zuständig.
In Gross- und Kleinbasel gab es zudem je ein Schultheissengericht. Das Schultheissengericht Grossbasel setzte sich aus zwölf jährlich alternierenden Urteilssprechern unter der Leitung des Schultheissen von Grossbasel zusammen. Sie nahmen Einsitz in den Grossen Rat soweit sie nicht schon bereits Sechser waren. Das Schultheissengericht Kleinbasel umfasste seit 1641 auch Kleinhüningen und wurde aus neun jährlich alternierenden Urteilssprechern gebildet, die Mitglieder des Grossen Rates waren. Von den neun waren drei Kleinräte, drei Grossräte und drei Vertreter der Ehrengesellschaften unter dem Vorsitz des Schultheissen von Kleinbasel. Der Stadtschreiber amtete als Gerichtsschreiber.
Der Siebner war ursprünglich ein Finanzorgan, amtete jedoch in der Neuzeit als Untersuchungsrichter der Gefangenen (Verhör und Folter).
Das Gescheide amtete als Flurgericht für Streitigkeiten ausserhalb der Stadtmauern betr. Land und Grenzen. Es gab das Grosse Gescheid diesseits des Rhein inkl. Binningen und Bottmingen. Seine Besetzung erfolgte seit 1491 durch den Rat. Das Gescheid jenseits des Rheins schloss Kleinhüningen ein. Es wurde durch den Kleinbasler Schultheissen geleitet, ab 1724 hatten die Ehrengesellschaften Einsitz.
Die Jagdkommission wurde 1754 aufgrund der Jagdordnung geschaffen und beaufsichtigte die Gescheide.
Das Fünfergericht war für Baustreitigkeiten zuständig und dem Bauamt zugeordnet. Zwei der fünf Richter waren zünftige Handwerksmeister zu Spinnwettern (Bauleutezunft). Ab 1598 wurden Ersatzrichter gewählt.
Zu bedenken ist auch die Gerichtsbarkeit der Zünfte für den Bereich des Wirtschaftslebens.
Mit dem "Criminalgesetzbuch" von 1821 erhielt Basel die erste umfassende Kodifikation des Strafrechts, zwei Jahre später kam das "Correctionelle Gesetz" dazu. Vorher galt die Stadtgerichtsordnung von 1719 bzw. das Helvetische Peinliche Gesetzbuch (1799), welches die Constitutio Criminalis Carolina (1532) ablöste. Das Kriminalgesetzbuch von 1821 wurde 1835 und 1846 gründlich revidiert. Eine Strafprozessordnung, welche das Verfahren regelt, trat 1862 in Kraft. 1872 folgten das Kantonale Strafgesetzbuch und das Polizeistrafgesetz (als erneute Revision des Kriminalgesetzbuches). Das eigentliche Strafgericht existiert seit 1875 (Gerichtsorganisationsgesetz). Vorher lag die Strafgerichtskompetenz wie weiter oben angedeutet bei verschiedenen Behörden (Rat, Zunft, Vogt, Unzüchter, das Gericht am Kohlenberg (für das fahrende Volk)).
Als Gericht in Vormundschaftssachen amtete das 1691 gegründete Waisengericht. Als Richter amtierten die Herren über das Grosse Almosen.
Das Ehegericht war seit der Reformation 1529 ein weltliches Gericht, welches sich aus drei Ratsherren, zwei Gemeindevertretern und zwei geistlichen Herren zusammensetzte. 1632 erfolgte die Zusammenlegung der "Herren über den Ehebruch" und der "Ehegerichtsherren", die vormals nur über Prostitution und Unzucht gerichtet hatten, zu einem Ehegericht.
1875 wurde das Zivilgericht in Basel eingeführt. Dies als Folge der neuen eidgenössischen Rechtssetzung mit dem 1874 eingeführten Schweizerischen Zivilgesetz (vorher galt die Stadtgerichtsordnung von 1719, siehe auch Zivilprozessordnung für den Kanton Basel-Stadt vom 8. Februar 1875). Allerdings blieb das Basler Privatrecht bis zur Einführung des Eidgenössischen Zivilgesetzbuches von 1912 - wie das Strafrecht auch - in Einzelgesetzen gefasst, was die Orientierung über die jeweils gültige Rechtsnorm erschwerte und zu Überschneidungen und Widersprüchen führen konnte.
Eine Ausnahme bildet die Basler Ehegerichtsordnung von 1837. Bis 1875 wurden auf deren Basis Scheidungsurteile durch ein eigenes Ehegericht gefällt, welches seit der Reformation bestand (siehe dazu auch die Ehegerichtsordnungen von 1532, 1533, 1717, 1747). Die Ehegerichtsordnung enthielt das Ehe- und das Eheschliessungsrecht, das Recht der unehelichen Kinder sowie die Bedingungen für Vaterschaftsklagen. Es bestand jedoch keine klare Trennung zwischen dem Privatrecht und dem Strafrecht. Für das eheliche Güterrecht war nicht die Ehegerichtsordnung massgebend, sondern bis 1884 weiterhin die Stadtgerichtsordnung und das Stadtgericht. In diesem Zusammenhang ebenfalls massgebend ist die bis 1876 gültige Geschlechtsvormundschaft, d.h. die Verfügungsgewalt des Mannes bzw. Vaters oder Vormunds über das Vermögen der Frau.
Zur Fortsetzung siehe in den Neueren Nebenarchiven unter GA-REG die Bestände zum Appellationsgericht, Zivilgericht, Strafgericht und Sozialversicherungsgericht
Bestandsgeschichte
Der Bestand Gerichtsarchiv wurde im Jahre 2001 durch die neu gebildete Abteilung GA-REG in den Neueren Nebenarchiven abgelöst, da seine Struktur einer rationelleren Erschliessungsmethode, welche Fonds, Bestände und Zugänge unterscheidet, nicht mehr gerecht werden konnte. Zudem entwickelten sich die verschiedenen Gerichtskammern des Kantons im Laufe der Jahre zu komplexeren Provenienzstellen, deren Aktenproduktion unmöglich unter einer einheitlichen Bestandesstruktur, wie sie seit Rudolf Wackernagel in den Älteren Nebenarchiven besteht, hätte eingefasst werden können.
Form und Inhalt
Die Bedeutung des Gerichtsarchivs reicht weit über die Kantonsgrenzen hinaus. Dieser Bestand, der sich vom Ende des 14. Jahrhunderts bis zur heutigen Zeit erstreckt, gilt aufgrund seiner inhaltlichen Vielfalt und seines quantitativen wie qualitativen Erhaltungszustands als historisch besonders wertvoll. Die Erkenntnisse in den Bereichen Alltags-, Sozial-, Wirtschafts- und Mentalitätsgeschichte, die aus diesem Nebenarchiv gewonnen werden können, sind ebenso vielfältig wie aussagekräftig.
Zu den einzelnen Serien siehe auch unter GA-REG 1, GA-REG 2 und GA-REG 4.
Bewertung und Kassation
Einzelne Serien wurden in früherer Zeit ausgeschieden. Dies ist jeweils im noch vorhandenen Serientitel vermerkt.
Anmerkungen
Alle Verzeichnungseinheiten wurden aus einem digitalisierten Findmittel generiert, das nicht den heutigen Erschliessungsgrundsätzen entspricht.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2019
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Findhilfsmittel
Zur Benützung des vorliegenden Bestandes vgl. den Zentralkatalog und die Angaben in GA-REG 1, GA-REG 2 und GA-REG 4.
Veröffentlichungen
Strafgerichtsbarkeit vor 1821
Brenner Ernst: Rückblick auf die Entwicklung des Gefängnis- und Strafwesens in Basel, Basel 1891, (StABS Bibl. B 130)
Buxtorf-Falkeisen, C: Basler Zauberprozesse im 14. und 15. Jahrhundert, Basel 1868, (StABS Bibl. B 154)
Eymann Christoph: Das Criminalgesetzbuch für den Canton Basel von 1821. Diss Iur. Basel 1980 (inkl. Abdruck desselben), (StABS Bibl. Basel Conv. 1409)
Fischer, F.: Die Basler Hexenprozesse in dem 16ten und 17ten Jahrhundert. Basel 1840, (StABS Bibl. Bq 38.3)
Frey Emil Remigius: Die Quellen des Basler Stadtrechts, Basel 1830, (StABS Bibl. B 31)
Hagemann Hans-Rudolf: Basler Rechtsleben im Mittelalter, Bd. I Basel 1981, Bd. II Basel 1987, (StABS Bibl. B 1122)
Hagemann Hans-Rudolf: Basler Strafjustiz im Mittelalter. In: Basler Juristische Mitteilungen, Basel 1979, (StABS Bibl. Basel Conv. 1368)
Heusler Andreas: Basels Gerichtswesen im Mittelalter. 100. Neujahrsblatt, Basel 1922, (StABS Bibl. Bq 1:100)
Heusler Andreas: Verfassungsgeschichte der Stadt Basel im Mittelalter. Basel 1860, (StABS Bibl. B 9 und B 323)
Huber Catherine: Die Hexenprozesse in Basel im 16. und 17. Jahrhundert. Unveröff. Lizentiatsarbeit Basel 1989, (StABS Bibl. Quart Conv. 1321)
Huber Katharina: Der Teufel als Herrschaftsinstrument: Die Basler Hexenprozesse im 16. und 17. Jahrhundert. In: Wege zum Mensche. Monatsschrift für Seelsorge und Beratung, heilendes und soziales Handeln. 46. Jg. Heft 3, Göttingen 1994, S. 147ff [StABS Criminalia 4], (StABS Bibl. Basel Conv. 1857)
Metzger, K: Die Verbrechen und ihre Straffolgen im Basler Recht des späten Mittelalters, Basel 1931, (StABS Bibl. B 606)
Nagler Johannes: Die Geltung der Carolina in Basel. In: Festschrift zum 450-jährigen Bestehen der Universität Basel, Basel 1910, S. 35-110. (StABS Bibl. B 271)
Osenbrüggen Eduard: Das Kohlenberger Gericht zu Basel, Studien zur deutschen und schweizerischen Rechtsgeschichte, Basel 1891, (StABS Bibl. Gc VI 9)
Rechtsquellen von Basel-Stadt und Land, zusammengestellt und herausgegeben von Johannes Schnell, 2 Bde. Basel 1856 und 1865, (StABS Bibl. A 2)
Rippmann Dorothee et.al: Arbeit - Liebe - Streit. Texte zur Geschichte des Geschlechterverhältnisses und des Alltags. 15. bis 18. Jahrhundert. Liestal 1996, (StABS Bibl. B 1356 (55))
Schnyder Albert: Alltag und Lebensformen auf der Basler Landschaft um 1700, Liestal 1992 [Gerichtsarchiv NN 1, Gerichtsarchiv NN 2, Gerichtsarchiv U...], (StABS Bibl. B 1271)
Schnyder Albert: Zauberei und Schatzgräberei vor dem Basler Rat. Von der Suche nach besonderen Ursachen und verborgenen Schätzen. Liestal 2003 [Criminalia 4], (StABS Bibl. B 1356 (83))
Simon-Muscheid Katharina: Gewalt und Ehre im Spätmittelalterlichen Handwerk am Beispiel Basels. Zeitschrift für Historische Forschung. 18. Bd., 1991, Heft 1, (StABS Bibl. Basel Conv. 1744)
Staehelin Adrian: Sittenzucht und Sittengerichtsbarkeit in Basel, Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Weimar 1968, (StABS Bibl. BS Conv 1037)
Stäehlein Adrian: Von der Folter im Basler Strafrecht, Basler Jahrbuch 1958, (StABS Bibl. B 4)
Suter Stefan: Die Gutachten der Basler Juristenfakultät in Straffällen. Vom ausgehenden 16. bis zum Beginn des 19. Jahrhunderts. In: Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Reihe C: Strafrecht, Bd. 6, Basel 1990. (StABS Bibl. Basel Conv. 1745)
Wackernagel Wolfgang D.: Die städtische Gerichtsstätte im alten Basel. Jurablätter Nr. 6/1959, Derendingen 1959, (StABS Bibl. Hilfs Conv 312)
Wackernagel Jacob: Zur Entstehung der städtischen Ratsgerichtsbarkeit im Mittelalter. Festgabe zum schweizerischen Juristentag 1920, Basel 1920, (StABS Bibl. C 582,1)
Strafgerichtsbarkeit 1821 bis 1875
Eymann Christoph: Das Criminalgesetzbruch für den Canton Basel von 1821. Diss jur. Basel 1980 (inkl. Abdruck desselben) (StABS Bibl. Basel Conv. 1409)
Schwerhoff Gerd: Gerichtsakten und andere Quellen zur Kriminalitätsgeschichte. In: Aufriss der Historischen Wissenschaften Band 4: Quellen, Stuttgart 2002, S. 267ff.
Thurneysen Eduard: Die Rechtssprechung in Strafsachen und die Strafverfolgung, mit spezieller Beziehung auf die Gesetzgebung von Basel-Stadt. In: Zeitschrift für Schweizerisches Recht 14, 1867, (StABS Bibl. C 13)
Thurneysen Eduard: Die Strafrechtspflege des Kantons Basel von Anfang des laufenden Jahrhunderts bis zur ersten Kodifikation des Strafrechts, Bern 1891, (StABS Bibl. B 192,9)
Grütter Karin: Verheimlichte Schwangerschaft und Niederkunft: Kindstötung: Frauen vor dem Basler Kriminalgericht 1845-1862. Unveröff. Lizentiatsarbeit, Basel 1983, (StABS Bibl. Quart Conv 1141)
Zivilgerichtsbarkeit vor 1875
Bühler Theodor: Andreas Heusler und die Revision der Basler Stadtgerichtsordnung 1860-1870, Basel 1963 (StABS Bibl. B 865)
Burghartz Susanna: Ehen vor Gericht. Die Basler Ehegerichtsprotokolle im 16. Jahrhundert. In: Heide Wunder (Hg.): Eine Stadt der Frauen, Basel 1995, S. 167-187, (StABS Bibl. B 1330)
Christ Bernhard: Die Basler Stadtgerichtsordnung von 1719 als Abschluss der Rezeption in Basel, Basel 1969, (StABS Bibl. B 964
Hagemann Hans Rudolf: Wirtschaftsordnung und Privatrecht im Spiegel spätmittelalterlicher Basler Quellen. In: Privatrecht, Öffentliches Recht, Strafrecht. Grenzen und Grenzüberschreitungen. Festgabe zum Schweizerischen Juristentag 1985. Basel 1985, S. 139ff. (StABS Bibl. Basel Conv. 1602)
Heusler Andreas: Aus der Basler Rechtspflege durch fünf Jahrhunderte. In: Festschrift zur Feier des 450jährigen Bestehens der Universität Basel, Basel 1910, S. 1ff.(StABS Bibl. B 271)
Markees Jenny: Das Recht der Eheschliessung und der Ehescheidung nach den Rechtsquellen der Stadt Basel, Diss. Basel 1933
Münch Peter: Aus der Geschichte des Basler Privatrechts im 19. Jahrhundert. Traditionsbewusstsein und Fortschrittsdenken im Widerstreit (Basler Studien zur Rechtswissenschaft, Reihe A: Privatrecht, Bd. 22) Basel 1991, (StABS Bibl. Basel Conv. 1747)
Rechtsquellen von Basel-Stadt und Land, zusammengestellt und herausgegeben von Johannes Schnell, 2 Bde. Basel 1856 und 1865, (StABS Bibl. A 2)
Rippmann Dorothee et.al: Arbeit - Liebe - Streit. Texte zur Geschichte des Geschlechterverhältnisses und des Alltags. 15. bis 18. Jahrhundert. Liestal 1996, (StABS bibl. B 1356 (55))
Schnell Johann: Das Civilrecht, die Gerichte und die Gesetzgebung. In: Basel im 14. Jahrhundert. Basel 1856, S. 305-374, (StABS Bibl. B 11)
Signori Gabriela: Geschlechtsvormundschaft und Gesellschaft: die Basler 'Fertigungen' (1450 bis 1500). In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte. Germanistische Abteilung. Köln Bd. 116 (1999), S. 119-151
Simon Christian: Quantitative Untersuchungen zu Basler Ehegerichtsprotokollen des 18. Jahrhunderts. Unveröff. Lizentiatsarbeit, Basel 1974, (StABS Bibl. Quart Conv. 95)
Staehelin Adrian: Die Einführung der Ehescheidung in Basel zur Zeit der Reformation. Diss. Basel 1955, (StABS Bibl. B 782)
Wecker Regina: "Die Errungenschaft ist zu gleichen Theilen unter die Parteien zu theilen". Ein Beitrag zur Geschichte der Rechtsvereinheitlichung. In: Fenster zur Geschichte. 20 Quellen, 20 Interpretationen. Hg. Degen u.a. Basel 1992, S. 85ff. [Gerichtsarchiv Um], (StABS Bibl. B 1273)
Wecker Regina: Die Entwicklung des Privatrechts. In: Basel Geschichte einer städtischen Gesellschaft. Basel 2000, S. 214-216, (StABS Bibl. Bq 525)
Weigand Rudolf: Zur mittelalterlichen kirchlichen Ehegerichtsbarkeit. Rechtsvergleichende Untersuchungen. In: Zeitschrift der Savigny-Stiftung für Rechtsgeschichte, Abt. 67 (1981), S. 213-247