Administrative Dienste / Gewerbepolizeilicher Dienst
Titel
Administrative Dienste / Gewerbepolizeilicher Dienst
Signatur
PD-REG 13
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1899 (ca.)-2010 (ca.)
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Bewilligungsbüro
Das Bewilligungsbüro erteilt Wirtschaftsbewilligungen (Restaurants, Hotels, Cafés etc.), Aufführungsbewilligungen (Tanz, Musik, Kino, Lotterien, Tombola, Artisten, Cabaret etc.), Hausierbewilligungen, Kollektierbewilligungen, Bewilligungen zum Verkauf von Wein, Bier und Spirituosen, Gewerbebewilligungen etc.
Es ist der Abteilung Administrative Diensten / Gewerbepolizei innerhalb des Polizei- und Militärdepartements zugeordnet.
Ungefähr um 1907 wurde das Büro für Bewilligungswesen als eigenständige Abteilung gebildet. Vorher war es Teil der Abteilung für Administrativsachen gewesen.
Es war eine jahrzehntealte Tradition, dass der Chef des Bewilligungsbüros zum Leiter der Abteilung für Administrativsachen (später Administrative Abteilung, dann Administrative Dienste / Gewerbepolizeilicher Dienst) aufstieg. Meistens amtete er auch als Obman der Wirtfachprüfungskommission.
Das Büro für Bewilligungswesen wurde später Büro für Bewilligungswesen und Billetsteuer genannt und schließlich nur noch Bewilligungsbüro.
Die Leiter des Büros für Bewilligungswesens
1907 bis 1921 Friedrich Mundwiler
1921 bis 1935 Karl Burckhardt
1935 bis 1945 Fritz Wagner
1945 bis 1962 Kurt Uhlig-Miesch ( - 1972)
1963 bis 1971 Hans Mäder
1972 bis 1984 Karl Frech
1985 ff. Pierre Magnin (1932 - )
2008 wechselte das Bewilligungsbüro von den Administrativen Diensten im Polizei- und Militärdepartement bzw.. Sicherheitsdepartement (ab 2004) in das Bauinspektorat des Bau- und Verkehrsdepartementes BVD. Mit dem Departementswechseländerte sich nichts an den bisherigen Arbeitsabläufen und an der Unterlagenstruktur. Im Gegenteil, der Informationsgehalt der Akten wird noch ein wenig höher eingeschätzt.
Kinowesen
Basel-Stadt führte 1916 ein Kinogesetz ein, welches 1937 leicht angepasst und 1962 total revidiert wurde. 1971 wurde die Erwachsenenzensur im Kinogesetz aufgehoben. Bis dahin hatte die Filmkommission Kinofilme begutachtet und wenn für notwendig befunden, zensuriert oder verboten. Die Filmkommission setzte sich aus Polizisten, Juristen, Pfarrern, Journalisten und Lehrern zusammen und stellte fest, ob ein Film "unsittlich" oder "verrohend" wirke. Sie legte ihr Augenmerk auf sogenannt erotisierende Handlungen und solche, welche zu Verbrechen anleiten oder Verbrechen erfolgreich ausgehen liessen. Die Kommission löste sich 1971 selbständig auf, nachdem in den letzten Jahren vermehrt Rekurse ihrer Entscheide am Appellationsgericht neu verhandelt worden waren und die Entscheidungsinstanz sich somit de facto zum Gericht verschoben hatte. Dabei ist festzuhalten, dass erst das Gericht Kriterien zur Beurteilung von Filmen entwickelt hatte. Nach der Auflösung der Filmkommission urteilte das Strafgericht aufgrund Art. 204 Strafgesetzbuch StGB (unzüchtige Veröffentlichungen) und seit 1990 auch Art. 135 StGB (grausame Gewalttätigkeit) und das Antirassismusgesetz Art. 261 StGB über in Frage kommende Filme.
Innerhalb des Polizeiinspektorats (Kantonspolizei) waren drei Beamte mit dem Kinowesen befasst und sammelten Informationen zu Handen der Filmkommission. Sie studierten Aushänge an den Kinos, lasen Filmkritiken in Zeitungen sowie in der katholischen Fachzeitschrift "Der Filmberater" und studierten die Zirkulare der Waadtländer Filmzensurbehörde. Ab 1962 mussten Filme vier Wochen vor Aufführungsbeginn dem Polizeiinspektorat angemeldet werden und konnten somit im Vorfeld visioniert werden.
Messen und Märkte
Innerhalb des Polizei- und Militärdepartementes PMD (2004 Umbenennung in Sicherheitsdepartement SID) gehörte die Fachstelle 'Messen und Märkte' zur Abteilung 'Gewerbepolizeilicher Dienst'. Die wachsende Zahl der Mitarbeitenden um die Jahrtausendwende lässt auf einen kontinuierlichen Ausbau der Fachstelle und einen komplexer werdenden Ablauf des Bewilligungswesens schliessen.
Zwischen 2004 und 2009 gehörte die Fachstelle 'Messen und Märkte' zur Abteilung 'Logistik' in der Dienststelle `Dienste` bzw. ab 2007 zur Abteilung `Support` in der Dienststelle 'Bevölkerungsdienste und Migration'.
Im Zuge der umfassenden Verwaltungsreorganisation RV 09 wurde die Fachstelle 'Messen und Märkte' der Abteilung 'Aussenbeziehungen und Standortmarketing' im Präsidialdepartement zugeordnet. Zuvor war während zweier Jahre das Bewilligungswesen gründlich überdacht worden, um die Abläufe zu entschlacken.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2040
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Veröffentlichungen
Hilzinger Christian: Beizen und Behörden. Kleinbasler Beizer in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts. Unpubl. Seminararbeit Historisches Seminar der Universität Basel. 1992.
Zum Thema Kino/Zensur:
Hilzinger Christian: Institutionaliseirte Bildzerstörung: Die Basler Filmkommission und die Erwachsenenzensur in den 1950er Jahren, Organisation, Funtion und Praxis. Unpublizierte Lizentiatsarbeit, Basel 1994.
Hilzinger Christian: Kampf dem Ungeheuer Film. Die Geschichte der Filmzensur in Basel. Basler Magazin. Politisch-kulturelle Wochenend-Beilage der Basler Zeitung, Nummer 12, Samstag 25. März 2000.
Birkhäuser Kaspar: Fünfzig Jahre im Dienste der Filmbesucher und des guten Films: Le Bon Film, Basel 1931-1981, In: 50 Jahre Le Bon Film, Hg. Le Bon Film, BAsel 1981.
Jäggi Bruno: Kino in Basel - zwischen Kommerz und Kultur. In: Basler Stadtbuch 1984 S. 197-204, Basel 1985.
Lachenmeier Rosa: Die Kinos von Basel-Stadt. In: Architektur für die Nacht, Kino-Architektur. Ausstellungskatalog Architekturmuseum Basel, 1990. S. 19-25.
Lachenmeier Rosa: Gesamtverzeichnis der Kinos von Basel-Stadt. In: Architektur für die Nacht, Kino-Architektur. Ausstellungskatalog Architekturmuseum Basel, 1990. S. 26-74.