Administratives Archiv
Titel
Administratives Archiv
Signatur
ED-REG 12b
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1960 (ca.)-1998
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
3.50
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen gelangten 2002 äusserst gut geordnet und mit einem Verzeichnis ins Staatsarchiv, nachdem die Archäologische Bodenforschung sie 2001 dem Staatsarchiv angeboten hatte. Die Bewertung erfolgte vor Ort und ein Zivildienstmitarbeiter ordnete, kassierte und erstellte ein Verzeichnis für die Unterlagen.
Form und Inhalt
Der Bestand umfasst die Verwaltungsunterlagen der Archäologischen Bodenforschung, im Gegensatz zur Dokumentation, die alle relevanten Unterlagen zu den Ausgrabungen enthält.
Das Verwaltungsarchiv enthält Unterlagen zur Organisation, zum Personal und Sachdossiers zu Grabungsprojekten sowie Unterlagen zu Ausstellungen.
Zur Topographischen Fundstellenkartei:
In der topographischen Fundstellenkartei werden die Art des Befundes, Datierung, Inventarnummer, Art der Funde, Literaturzitate einer Fundstelle notiert. Die Fundstellen sind mit einer Laufnummer versehen. Die Laufnummer besteht aus dem Grabungsjahr und einer fortlaufend vergebenen Nummer für jede Sondierung/Grabung des betreffenden Jahres. Die Nummer wurde ab 1978 vergeben. Es wurden daraufhin zudem rückwirkend bis 1962 alle dokumentierten Fundstellen mit einer Laufnummer versehen. Zusätzlich wurden anschliessend jede Fundstelle, die je auf Kantonsgebiet erfasst und irgendwie dokumentiert worden ist (Archive, Publikationen) eine Laufnummer zugewiesen (z.B. von den Fundstellen, die von der "Delegation für das alte Basel" erwähnt wurden oder den in der Bibliographie K. Stehlins aufgeführten).
Zur Inventarnummer:
Kleinfunde wurden erst seit 1974 fortlaufend inventarisiert. Funde aus früheren Jahren (bis 1973) sind 1977/78 rückwirkend (unvollständig) inventarisiert worden. Zwischen 1973 und 1977 steht zwischen Fundjahr und Fundnummer ein A für Archäologie oder ein B für Historisches Museum. Damit wird kenntlich gemacht, wer die Inventarisierung vollzogen hat. Bis 1977 wurden in den Eingangsbüchern die Bodenfunde nicht vom übrigen Sammelgut unterschieden. Ab 1978 erscheinen die Inventarnummern mit vorgespannter Laufnummer 1978/3.1-35: beim ersten Teil der Inventarnummer handelt es sich die Laufnummer der entsprechenden Grabungen, die Ziffern hinter dem Punkt bezeichnen die fortlaufende Fundnummer der Kleinfunde. Ab 1993 wurde die gesamte Kartei in elektronische Form übertragen und weitergeführt.
Seit 1979 wird eine Fundstatistik im Jahresbericht publiziert (seit 1982 unter Zusatz der Rubriken "topographischer Befund" und "Befund negativ", damit werden Fundstellen, die in einer archäologisch wichtigen Zone liegen, trotz negativem Grabungsbefund beziehungsweise Fundstellen mit lediglich geologischen Aufschlüssen in die Fundstatistik aufgenommen).
Ein vollständiges Fundstellenregister wurde 1988 publiziert in: Archäologie in Basel. Fundstellenregister und Literaturverzeichnis. Jubiläumsheft zum 25jährigen Bestehen der Archäologischen Bodenforschung Basel-Stadt. Basel 1988.
Bewertung und Kassation
Die Unterlagen wurden vor Ort bewertet. Kassiert wurden vor der Übernahme durch das Staatsarchiv aufgrund dessen Bewertung: Buchhaltungsbelege nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist, Zeitungsausschnitte zu archäologischen Themen, Protokolle Denkmalpflege, Denkmalschutz, Münsterbaukommission, Unterlagen Verband der Kantonsarchäologen, Unterlagen zu verschiedenen Vereinen und Organisationen, Sammlung von Weisungen und Regierungsratsbeschlüssen vom Erziehungsdepartement, Zeiterfassungsbögen, Fundberichte 1976 - 1990 (Originale sind in der Dokumentation), diverse Ordner zu Restaurierungen, Depositas etc. (Kopien, Originale in der Dokumentation), Literaturhinweise von R. Mossbrugger.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2028
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt