Bestattungsbüro
Title
Bestattungsbüro
Reference Code / Identification number
JD-REG 6d
Stage
Bestand
Period of origin
1868-2000
Legal status
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
8.90
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Am 6. Mai 1868 wurde die Begräbnisordnung der Stadt Basel erlassen. Sie löste das Reglement über die Gottesäcker vom 27. Juni 1846 ab, in dem zwar die Oberaufsicht über die Basler Friedhöfe dem städtischen Bauamt übertragen worden war und genaue Bestimmungen über die Gräber festgelegt wurden, die Aufsicht über die einzelnen Friedhöfe aber noch dem Bann der jeweiligen Kirchgemeinde (Kirchenvorstand) bzw. dem Pflegeamt des Spitals überlassen blieb. Diese Kompetenzen gingen 1868 an den Kanton über. Eine neu ins Leben gerufene Gottesackerkommission (später Bestattungsamt) übernahm die Aufgabe. Sie führte ab Juli 1868 ein zentrales chronologisches Bestattungsregister. Der Erlass der Begräbnisordnung hing eng mit dem Entscheid zusammen, die alten Friedhöfe in der Stadt zu schliessen und neue ausserhalb anzulegen. In der Folge entstanden der Kannenfeldgottesacker (1868), der Wolfgottesacker (1872) und der Horburggottesacker (1892).
Das Bestattungsbüro liegt aus praktischen Gründen neben dem Todesregister, es unterstand bis 1978 dem Sanitätsdepartement, wurde dann dem Zivilstandsamt und damit dem Justizdepartement zugeordnet.
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen aus Zugang (1) wurden im Jahr 2002 hier und in JD-REG 6a und 6b verzeichnet, siehe deshalb auch unter JD-REG 6a.
Die Unterlagen aus Zugang (2) kamen 2012 ins Staatsarchiv und schliessen nahtlos an das bereits im Archiv vorhandene Material an. Ab dem Jahr 1984 gibt es keine eigentlichen Register mehr, sondern die Überlieferung setzt sich ab dem Jahr 1989 in Form von Belegen fort. Die Jahrgänge 1985-1988 konnten nicht mehr beigebracht werden.
Form and content
Bei den Unterlagen aus Zugang (2) handelt es sich um Bestattungsregister in Buchform (alphabetisch 1946-1980, chronologisch 1947-1985), um Grabregister der Gottesäcker Wolf, Riehen, Bettingen und des Israelitischer Friedhofs (1985-1996), sowie um Belege, chronologisch in Schachteln abgelegt (1989-2000).
Bewertung und Kassation
Die Unterlagen aus Zugang (2) wurden folgendermassen übernommen:
Die Bestattungsregister in Buchform, alphabetisch 1946-1980, chronologisch 1947-1984 wurden integral übernommen. Sie setzen die Serie der sich bereits im StABS befindlichen Register unter JD-REG 6d nahtlos fort und belegen in konzentrierter Form jeden Todesfall, welcher auf Kantonsboden vorgefallen und bestattet worden ist, oder sich in einem anderen Kanton ereignet hat und in Basel bestattet worden ist.
Die Grabregister der Gottesäcker Wolf, Riehen, Bettingen und des Israelitischer Friedhofs (1985-1996) wurden ebenfalls integral übernommen.
Die Bestattungsbelege hingegen, welche ab 1989 nur noch in chronologischer Ordnung vorliegen (es gibt kein Register mehr), wurden nur in Auswahl übernommen, jeweils eine Schachtel aus jedem Jahrzehnt, 1989, 1990 und 2000. Diese Praxis entspricht dem Bewertungsentscheid des StABS aus dem Jahre 2006/2007 über die zivilstandesamtlichen Belege. Der Nachweis über die Todesfälle im Kanton wird über das Totenregister gewährleistet. Dadurch lässt sich die rein exemplarische Übernahme der Bestattungsbelege vertreten.
Ordentliche Schutzfrist
Gemäss Archivgesetz BS
Zeitraumende
30
12/31/2030
Oeffentlich
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
uneingeschränkt
Literatur zum Bestand insgesamt
Peter Duthaler, Kirchenbücher, Zürich 2012, S. 41.