Beiträge an Mietzinsen: Daten aus der Host-Applikation Miet- und Wohnungswesen
Titel
Beiträge an Mietzinsen: Daten aus der Host-Applikation Miet- und Wohnungswesen
Signatur
DI-REG 13b
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1975 (ca.)-2005
Archivalienart
Akte
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Originalbezeichnung
keine
Entstehungszeitraum Schwergewicht
1987-2005
Anzahl Dateien
1
Datenvolumen (MB)
1.21
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Das Amt für Sozialbeiträge (ASB) leistet Beiträge an die Wohnbauförderung und an Mietzinse gemäss kantonalen und eidgenössischen Bestimmungen. Als gesetzliche Grundlagen im Kanton Basel-Stadt dienen das Mietzinsbeitraggesetz (MBG) sowie die Mietzinsbeitragsverordnung (MIVO), wirksam seit dem 1.1.1995 (verschiedene Vorläufer waren von 1957-1994 gültig). Das Gesetz ist per 1.1.2009 in einer überarbeiteten Version in Kraft getreten, und ist zum Zeitpunkt der Verzeichnung, 2022, nach wie vor aktuell. Neuerungen der Verordnung wurden beschlossen und per 1.1.2009 und per 1.10.2020 umgesetzt. Auf eidgenössischer Ebene greift das Wohnbau- und Eigentumsförderungsgesetz (WEG).
Personen in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen können, wenn bestimmte Parameter erfüllt sind, Familienmietzinsbeiträge des Kantons oder auch Verbilligungen des Bundes erhalten. Für den Kanton Basel-Stadt gilt, dass Haushalte mit mindestens einem Kind ggf. Beiträge beziehen können. Die Höhe des Beitrags errechnet sich unter Einbezug von Einkommen und Vermögen des Haushalts sowie aus der Höhe des Mietzinses. Die Beträge im Jahr 2022 bewegen sich zwischen CHF 50.00 und 1'000.00 pro Monat.
Bestandsgeschichte
Zugang (1):
Die Ablieferung erfolgte aufgrund eines Systemwechsels: Der von der Zentralen Informatik-Dienststelle ZID betriebene zentrale Host wurde abgeschaltet. Die Sicherung der Daten wurde durch die ZID vorgenommen, die auch die Ablieferung an das Staatsarchiv in enger Zusammenarbeit mit dem Amt für Sozialbeiträge übernahm.
Die Applikation für Mietzinsbeiträge wurde mit Wohnbauförderung / Bausubventionen geteilt, in der Ablieferung befinden sich aber nur Informationen, welche Beiträge an Mietzinsen betreffen. Zu Zeiten der Übernahme des Bestands, 2006, kannte kein anderer Schweizer Kanton ein mit dem Kanton Basel-Stadt vergleichbares Mietzinsgesetz.
Form und Inhalt
Zugang (1):
Geschäfte, Mietzinse, Lastenrechnung, Wohnungsbelegung gemäss folgenden Kriterien: Erloschener Anspruch per 30.9.2005, nur Belegungen, kein Leerstand. Die meisten Einträge stammen aus dem Zeitraum von 1987 bis 2005, einige vereinzelte ältere Einträge reichen bis 1975 zurück.
Der Arbeitsablauf beim ASB gestaltete sich seinerzeit folgendermassen: Die Verfügungen wurden an die Mietenden verschickt, ohne Gegenbericht oder nach durchlaufenem Rekurs wurde die Verfügung rechtskräftig und Unterlagen wie Gesuche etc. wurden vernichtet. Per 2005 wurden bei der Dienststelle keine Papierunterlagen mehr aufbewahrt.
Die verzeichneten Daten enthalten folgende Informationen:
- Adresse
- Beginn Laufzeit und Ablauf
- Verwalter
- Eigentümer
- Liegenschaften
- Lastenrechnung mit Festlegungs-Datum
- Mietzinse
- Subventionen
- Wohnungsbelegung und Mieterdaten
Zu den Mieterdaten sind folgende Einträge vorhanden:
- Name
- Geburtsdatum
- Geschlecht
- Einzug und Auszug
- Berechnungsgrundlagen wie Einkommen, Vermögen, Härtefall, Anzahl Kinder und Haushaltsart
- Gültigkeitsdauer
- Beträge der Reduktionen
Es sind des weiteren Daten zu sogenannten Invalidenwohnungen vorhanden.
Bewertung und Kassation
Zugang (1):
Es handelt sich um einen ausgesuchten Querschnitt der Geschäfts-, Wohnungs- und Mieterdaten, welche die Grundlage für die Auszahlungen der Mietzinszuschüsse zwischen 1985 und 2005 bildeten. Ausgewählt wurde nach Liegenschaft, sprich Adresse. Dabei entsprach die Auswahl derjenigen bei der Wohnbauförderung, so dass der bauliche und der Mietteil für dieselben Liegenschaften untersucht werden können. Zusätzlich zu dieser Auswahl wurden Spezialfälle übernommen.
Die Zahl der Grundgesamtheit ist nicht überliefert, jedoch ist bekannt, dass im Jahr 1980 ca. 2'500 Wohnungen bezuschusst wurden. Als Vergleich: Auf der Webseite der Dienstelle sind im Jahr 2022 noch drei Hausadressen aufgelistet.
Ordnung und Klassifikation
Zugang (1):
Die Einträge sind nach Liegenschaft geordnet. Innerhalb der Angaben zu einer Liegenschaft sind zunächst übergeordnete Informationen aufgeführt, dann die Daten zu den Mietenden vom untersten zum obersten Stockwerk hin aufsteigend.
Anmerkungen
Siehe auch Grundbuchdaten, Einwohnerdaten und Baupläne.
Die Daten wurden ursprünglich, im Jahr 2006, als txt-Datei übernommen. Diese txt-Datei wurde 2022 bei der Verzeichnung in ein PDF Version A-2u (fmt/478) migriert und in dieser Form ins Repository ingestiert. Die pdf-Datei umfasst über 800 Seiten.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2035
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Findhilfsmittel
Eine Liste der in den Hostdaten vertretenen Adressen ist unter der Signatur DI-REG 13b 1 (1) im Enthält-Vermerk zu finden