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Referenztarife für ausserkantonale nicht medizinisch indizierte Behandlungen von Versicherten mit Wohnsitz im Kanton Basel-Stadt (Art. 41 Abs. 1bis KVG) bzw. Versicherten gemäss Art. 41 Abs. 2bis KVG, die in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union, in Island oder in Norwegen wohnen und einen Anknüpfungspunkt an den Kanton Basel-Stadt haben, ab 1. Januar 2019