Unterlagen der Seidenbandfabrik R. Paravicini
Titel
Unterlagen der Seidenbandfabrik R. Paravicini
Signatur
PA 353e
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1893-1930
Archivalienart
Akte
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
0.10
Provenienz
Seidenbandfabrik R. Paravicini
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Gründer der Firma war Rudolf Paravicini-Vischer (1815-1888), Sohn des Eisenhändlers Rudolf Paravicini und der Susanna geb. Preiswerk. Nach einer Handelslehre in Basel und einem Stage in der Lyoner Textilindustrie trat Paravicini 1835 in die Seidenbandfabrik Dietrich Preiswerk & Co. ein, wo er 1839 Teilhaber, 1847 Inhaber wurde. Das Geschäft an der Elisabethenstrasse 21 wurde von seinem Sohn Rudolf Wilhelm Paravicini-Vischer (1841-1907) weitergeführt.
Bestandsgeschichte
Zugang (1):
Der Verein Textilpiazza Kultur (Liestal) erschloss in Zusammenarbeit mit der Familie Senn, dem Museum.BL und dem Schweizerischen Wirtschaftsarchiv die Objektsammlung und den Archivbestand der ehemaligen Firma Senn + Co. AG (vormals: Lucas Preiswerk). Im Rahmen dieses Projekts wurden auch Informationsgespräche mit ehemaligen Mitarbeitern geführt. Bei einem dieser Gespräche überbrachte Hansruedi Wahl, ehemaliger Betriebsleiter und Disponent der Seidenbandfabrik in Ziefen, die vorliegenden Unterlagen mit der Bitte, dafür einen geeigneten Aufnahmeort zu finden. Die Unterlagen scheinen von Heinrich Fiechter-Bussinger (1866-1945), einem ehemaligen Visiteur der Firma Paravicini aus Zunzgen, aufbewahrt worden zu sein. Da die Unterlagen inhaltlich nichts mit dem Aktenbestand der Firma Senn + Co. AG zu tun hatten, wurden sie im September 2020 vom Verein Textilpiazza Kultur dem Staatsarchiv übergeben und ins Archiv der Familie Paravicini integriert.
Bewertung und Kassation
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/1960
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Benutzungshinweis
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt