Registraturakten des Departementsekretariats gemäss Registraturplan 2008
Title
Registraturakten des Departementsekretariats gemäss Registraturplan 2008
Reference Code / Identification number
BD-REG 1h
Stage
Bestand
Period of origin
1930-2010
Legal status
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
4.10
Bestandsgeschichte
Zugang (1):
2016 bot das Generalsekretariat des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) dem Staatsarchiv die vollständige Übernahme derjenigen Positionen aus dem Registraturplan an, die das Amt für Umwelt und Energie (AUE) und die Industriellen Werke (IWB) betrafen. Die Ablieferung der Unterlagen an das Staatsarchiv erfolgte im Jahre 2017 und basierte auf dem prospektiven Bewertungsentscheid von 2008, der eine vollständige Übernahme dieser Positionen vorsah. Die Erschliessung der Akten geschah schliesslich 2018 und orientierte sich von der Struktur her an den Positionen des 2008 verabschiedeten neuen Registraturplanes des Generalsekretariats des Bau- und Verkehrsdepartementes, der lediglich bis 2016 zur Anwendung kam.
Zugang (2):
Anfang 2021 kontaktierte das Generalsekretariat des Bau- und Verkehrsdepartementes (BVD) das Staatsarchiv betreffend die Übernahme dreier Filme. Das Staatsarchiv übernahm diese im Verlaufe des Frühjahrs und erschloss diese anschliessend.
Bewertung und Kassation
Zugang (1):
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Zugang (2):
Eine Filmrolle mit Testtonfilmstreifen wurde kassiert. Die beiden anderen Filme und das Vorführungsjournal wurden übernommen.
Ordnung und Klassifikation
Zugang (1):
Die Ordnungsstruktur der Unterlagen orientiert sich an den Positionen des 2008 verabschiedeten Registraturplanes des Generalsekretariats des Bau- und Verkehrsdepartementes. Trotz fehlender Systematik in der Reihenfolge der einzelnen Dossiers wurden deren Abfolge aus dem Registraturplan übernommen. Zur besseren Auffindbarkeit der einzelnen Dossiers wurde zudem die alte Registraturnummer im Anmerkungsfeld vermerkt.
Ordentliche Schutzfrist
Gemäss Archivgesetz BS
Zeitraumende
30
12/31/2040
Oeffentlich
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
uneingeschränkt