Archiv der Organisation für die Sache der Frauen (OFRA), Sektion Basel
Titel
Archiv der Organisation für die Sache der Frauen (OFRA), Sektion Basel
Signatur
PA 994
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1975-1998
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
5.10
Provenienz
Archiv der Organisation für die Sache der Frauen (OFRA), Sektion Basel
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
In den 1960er Jahren entstanden auch in der Schweiz Frauengruppen, die andere Ziele und Inhalte vertraten als die Frauenbewegungen, die schon vor ihnen existierten und deren Hauptziel das Frauenstimmrecht war. Kennzeichnend für diese neuen Gruppen war, dass sie sich bemühten, Frauenforderungen in die Alltagspolitik aufzunehmen. So bildete sich zum Beispiel die Frauenbefreiungsbewegung (FBB). Frauen der POCH (Progressive Organisation Schweiz) fanden sich zu den POCH-Frauen zusammen, die im März 1977 die OFRA Organisation für die Sache der Frauen als eine gesamtschweizerische, feministische und parteiunabhängige Frauenorganisation gründeten. Sie setzte sich für die politischen, sozialen und ökonomischen Rechte der Frauen und für eine Gesellschaft ohne Diskriminierung ein. (Anfänglich war der Name SAFRA, gegen den die Bürgschaftsgenossenschaft Schweizerische Ausstellung für Frauenarbeit SAFFA jedoch eine richterliche Verfügung eingereicht hatte, weil sie Verwechslungen befürchtete.)
Diese nationale Organisation setzte sich aus verschiedenen lokalen Sektionen - wie der OFRA Basel - zusammen. Die Gründungsversammlung der OFRA Basel fand am 18. März 1977 statt. "Mutterorganisation" der OFRA Basel war die Progressive Organisation Basel POB, "Schwesterorganisationen" waren z. B. die Frauenbefreiungsbewegung FBB Basel oder der Wyberrot (Weiberrat) Basel. Es fanden monatliche Vollversammlungen statt. Strukturdebatten führten zeitweise jedoch von diesen Versammlungen weg zu dezentralen Quartiergruppen. Die OFRA Basel war auch in anderen politischen Komitees vertreten. Zudem stellte sie ca. 30 Frauen für die Delegiertenversammlungen der OFRA Schweiz.
Zusammen mit den Aktivfrauen leiteten jeweils eine oder zwei Sekretärinnen die Organisation, deren Bestand an zahlenden Mitfrauen die Zahl 300 nie überstieg. Die Sekretärinnen wurden bis 1990 von der Vollversammlung gewählt, die jedoch ab diesem Jahr nicht mehr existierte. Durch Schweund an zahlenden Mitgliedern wurden die Finanzen der Organisation geschwächt. Dies hatte zur Folge, dass geeignete Sekretärinnen schon ab 1987 durch das kantonale Arbeitsamt zum befristeten Arbeitseinsatz angeboten wurden. Der Lohn wurde vom Arbeitsamt bezahlt. Eine Auflistung aller OFRA Basel-Sekretärinnen findet sich auf Seite 124 in "Frauen machen Geschichte" (s. Veröffentlichungen).
Das erste wichtige Thema der OFRA Basel war der Mutterschaftsschutz.
Anfang der neunziger Jahre des 20. Jahrhunderts entstand in der OFRA die Idee einer Frauenliste. Bei den Grossratswahlen 1992 zog die Frauenliste FRAB - inzwischen von der OFRA organisatorisch getrennt - in Fraktionsgrösse in den Grossen Rat ein.
1995 wurde zusammen mit dem Gleichstellungsbüro Basel und der Projektgruppe für Frauen der evangelisch-reformierten Kirche Basel das Frauenhandbuch Kanton Basel-Stadt herausgegeben. Es porträtierte 160 non-profi-Frauenorganisationen, Gruppen, Projekte und Beratungsstellen im Kanton Basel-Stadt.
Die OFRA Basel löste sich Ende Februar 1998 auf. Nach dem Ende von OFRA Schweiz 1997 existiert zum heutigen Zeitpunkt [1998] nur noch die OFRA Bern.
Bestandsgeschichte
Bis zur Auflösung der OFRA Basel befanden sich die Akten am Lindenberg 23, der Geschäftsstelle der Organisation. Nach deren Auflösung wurden die Akten von der letzten Sekretärin in das Staatsarchiv gebracht.
Form und Inhalt
Aus dem Gesamtbestand ragen zwei Hauptserien besonders hervor: Die Akten unter den Signaturen B und G. Dabei sind die Akten 1977-1993 jeweils unter der Signatur B chronologisch geordnet. Darunter befinden sich jeweils auch Statuten, Protokolle, Korrerspondenz und Unterlagen zu Aktionen in den jeweiligen Jahresbeständen. In den meisten Jahren ergaben sich pro Jahr bestimmte Schwerpunktthemen oder bestimmte Arbeitsgruppen traten in einigen Jahren besonders hervor. Die Akten zu diesen Themen beschlagen teilweise auch die Jahre vor oder nach dem angegeben Jahr des Jahresdossiers. Ab ca. 1993 gibt es eine thematische Ordnung, die Akten und Unterlagen könenn dabei auch aus der zeit davor stammen (siehe Signatur G).
Im Lauf der Zeit baute man im OFRA-Sekretariat eine umfangreiche Dokumentation zu bestimmten Themen auf. Sie besteht aus Zeitungsartikeln, publizierten und unpublizierten Texten der verschiedensten Autoren aus unterschiedlichen Ländern, Materialien anderer Organisationen etc. Dieser Teil des OFRA-Archivs befindet sich, soweit es sich um unveröffentlichte Materialien handelt, im Staatsarchiv (siehe Signatur H). Veröffentlichte Texte und Artikel befinden sich - chronologisch sortiert - im Gleichstellungsbüro Basel-Stadt. Ein Detailverzeichnis dieser veröffentlichten Materialien befindet sich auch im Staatsarchiv (siehe Signatur H).
Im OFRA-Archiv besonders gut dokumentiert sind Themen wie Schwangerschaftsabbruch, Gleichberechtigung usw., die in dieser Konzentration und Meterialfülle im Staatsarchiv bisher nicht vorhanden waren. Einige Signaturen (z. B. G) bestehen zum grossen Teil aus nicht OFRA-originären Materialien; sie beinhalten Dokumentationen, Texte, Zeitungsausschnitte zu bestimmten Themen, an deren Diskussion die OFRA beteiligt war. Die Entwicklung dieser Diskussionen und Vorgänge vor allem in Basel lassen sich so über Jahre verfolgen.
Bewertung und Kassation
Die OFRA nimmt in der politischen und gesellschaftlichen Geschichte des Kantons Basel-Stadt eine besondere Stellung ein. Darum stellt die Übernahme des Archivs der OFRA Basel eine ideale Ergänzung zu den im Staatsarchiv schon vorhandenen Archiven von Organisationen wie der Frauenzentrale und des Frauenstimmrechtsvereins dar.
Ordnung und Klassifikation
Die Gliederung und der Ordnungszustand wurden im wesentlichen unverändert übernommen.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2028
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Findhilfsmittel
Zur Benützung des vorliegenden Bestandes vgl. den Zentralkatalog.