Landamman und Rath zu Glarus bekennen, mit Burgermeister und Rath der Stadt Basel eine Vereinbarung getroffen zu haben betr. gegenseitige Freizügigkeit ihrer Unterthanen und Abzugsfreiheit derselben in Erbschaftsfällen
Landamman und Rath zu Glarus bekennen, mit Burgermeister und Rath der Stadt Basel eine Vereinbarung getroffen zu haben betr. gegenseitige Freizügigkeit ihrer Unterthanen und Abzugsfreiheit derselben in Erbschaftsfällen