Urkunde

Ritter Bernhart von Effringen giebt auf Anrufen des Edelknechts Hans Heinrich von Baden Kuntschaft, über die ihm bekannten Fälle, daß die Herren ihre Eigenleute, so ihr Ungenossame zur Ehe genommen, nach ihrem Tode zu 2/3 resp. 1/3 beerbt haben

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