Urkunde

Anthönig von Wessemberg giebt auf Anrufen des Edelknechts Hans Heinrich von Baden Kuntschaft, von seinem Vater sel. oft gehört zu haben, daß die Wessenberg jeweilen ihre Eigenleute, so sie ihr Ungenossame zu der Ehe nahmen, darum gestraft und bei ihrem Tode zu 2/3 resp. 1/3 beerbt haben

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