Urkunde

Bischof Heinrich von Basel verkündet, in welcher Weise zwischen den Rechten des Bischofs und denjenigen des Vogts seiner Stadt unterschieden werden müsse. (Teilung des Gewerbs und der Gerichtsbußen- Ausübung der Richtergewalt. Ritterlehen und Thorburg. Zahlungen des Vogts. Friede mit dem abgesetzten Vogt.)

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