Urkunde

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und dem Kanton Basel-Stadt über die gegenseitige Benützung von Einrichtungen des koordinierten Sanitätsdienstes Der Kanton Basel-Stadt gestattet dem Kanton Basel-Landschaft, die Sanitätshilfsstelle "Gellert" (Sektor 21) und die Geschützte Operationsstelle Bethesda durch die Gemeinde Birsfelden mit zu benützen. Der Kanton Basel-Stadt stellt dem Kanton Basel-Landschaft als Endbehandlungsspital für spezielle Versorgungen im Sinne eines Zentralspitals die Geschützte Operationsstelle des Kantonsspitals Basel für die selektive Patientenaufnahme in allen strategischen Fällen der Gesamtverteidigung zur Mitbenützung zur Verfügung. Der Kanton Basel-Landschaft gestattet dem Kanton Basel-Stadt, die Geschützte Operationsstelle Kantonsspital Bruderholz durch die sanitätsdienstlichen Einrichtungen des Sektors 24 (Bruderholzquartier) mit zu benützen

Share

Help Search