Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Landschaft und der Einwohnergemeinde Allschwil einerseits, dem Kanton Basel-Stadt andrerseits zur Verhinderung des Entstehens von Durchgangsverkehr auf dem Baselmattweg in Allschwil und damit auch auf der Blotzheimerstrasse in Basel
Nähere Bestimmungen
Staatsurkunde 1968 August 26/1969 April 15/1969 Mai 27