Unterlagen zu Tempo 30 und Verkehrsrechner
Title
Unterlagen zu Tempo 30 und Verkehrsrechner
Reference Code / Identification number
BD-REG 16a
Stage
Bestand
Period of origin
1970-2004
Legal status
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
1.70
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Tempo 30-Zonen:
Die gesetzlichen Grundlagen und politischen Vorgaben für die Einführung von Tempo 30-Zonen sind auf Bundesebene das Strassenverkehrsgesetz vom 19. Dezember 1958 (SVG), SR 741.01, die Signalisationsverordnung vom 5. September 1979 (SSV), SR 741.21 sowie die Verordnung des UVEK vom 28. September 2001 über die Tempo 30-Zonen und Begegnungszonen, SR 741.213.3; auf kantonaler Ebene ist es das Umweltschutzgesetz vom 13. März 1991 (USG BS), SG 780.100. Mit der Annahme des Ratschlags Nr. 8056 im Oktober 1988 wurden erste bauliche Massnahmen zur Verkehrsberuhigung in vier Quartieren Basels (Breite, Gundeldingen Ost, Kannenfeld und Matthäus) umgesetzt (bis Ende 1991). Die daraus gewonnenen Erfahrungen flossen in die Realisierung weiterer flächendeckender Tempo-30-Zonen in Wohngebieten ein. Dazu folgten weitere Ratschläge:
• Ratschlag Nr. 8470 – Tempo 30-Zonen in Basel Nord (vom 7. Dezember 1993)
• Ratschlag Nr. 8565 – EuroVille Basel (Flankierende Massnahmen Tempo 30-Zonen im Gundeldingerquartier vom 17. März 1995)
• Ratschlag Nr. 8774 – Tempo 30-Zonen in Basel (Übrige Gebiete) (vom 2. September 1997)
• Ratschlag – Rahmenausgabenbewilligung zur weiteren Umsetzung von Tempo 30 (vom 22. Mai 2012)
Inhalt des Ratschlags Nr. 8774 war auch ein Grobkonzept, welches festlegt, welche Strassen grundsätzlich in Tempo 30-Zonen umgewandelt werden. Abweichungen von diesem Konzept gab es hauptsächlich auf Grund von Rekursen.
Verkehrsrechner und Lichtsignalanlagen:
Basel hatte als erste Schweizer Stadt eine zentrale Verkehrsregelung mittels örtlicher Steuergeräte (1949 erste Anlage in der Eisengasse). Mit dem immer grösser werdenden Verkehrsaufkommen in den 1970er Jahren drängte sich die Umstellung auf eine elektronische Steuerzentrale (Verkehrsrechner) auf. Dabei übernimmt der Verkehrsrechner die Koordination und Lenkung der örtlichen Steuergeräte. Die Einführung des ersten Verkehrsrechners wurde mit der Annahme des Ratschlags Nr. 6908 "Bericht des Regierungsrates über Konzeption und Erweiterung der Zentrale für die Lichtsignalsteuerung im Kanton Basel-Stadt sowie Ratschlag betreffend Bewilligung von Krediten für den Ausbau der Lichtsignalsteuerzentrale" vom 8. Juni 1972 entschieden.
Bestandsgeschichte
Zugang (1):
2010 kontaktierte das Amt für Mobilität das Staatsarchiv betr. die Übernahme einiger weniger Akten. Da das Amt für Mobilität im Rahmen der Verwaltungsrevision RV09 aus verschiedenen Abteilungen neu entstanden war, entschloss man sich zu einer grundlegenden Bestandesaufnahme der Akten der Vorgängerinstitutionen. In der Folge wurde 2013 ein Ablieferungsverzeichnis erstellt und eine Aktenbewertung durch das Staatsarchiv vorgenommen. Die angebotenen Unterlagen betrafen vor allem die Schaffung von Tempo 30-Zonen in den Quartieren, die Einführung des Verkehrsrechners sowie den Betrieb von Lichtsignalanlagen. Die Übernahme der Akten durch das Staatsarchiv erfolgte im selben Jahr, deren Erschliessung im Frühjahr 2018.
Bewertung und Kassation
Zugang (1):
Integral übernommen wurden die Unterlagen zur Einführung des Verkehrsrechners. Teilweise übernommen wurden Unterlagen zur Einführung der Tempo 30-Zonen, wobei man sich bei der Übernahme der Pläne auf ein Dossier pro Postleitzahlkreis und Zone beschränkte. Kassiert wurden hingegen die Rechnungen.
Ordentliche Schutzfrist
Gemäss Archivgesetz BS
Zeitraumende
30
12/31/2034
Oeffentlich
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
uneingeschränkt