Verein "1966-2016: 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Stadt"
Titel
Verein "1966-2016: 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Stadt"
Signatur
PA 1272
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
2013-2016
Archivalienart
Akte
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
0.20
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
1966 sprach sich nach jahrzehntelangem Ringen eine Männermehrheit im Kanton Basel-Stadt für die Einführung des Frauenstimmrechts aus. Damit war Basel der erste deutschsprachige Kanton der Schweiz, der noch vor der gesamtschweizerischen Einführung im Jahre 1971 diesen Schritt zustanden brachte.
Der am 23. Dezember 2013 gegründete Verein „1966-2016: 50 Jahre Frauenstimmrecht im Kanton Basel-Stadt“ setzte sich zum Ziel, dieses Jubiläum mit einem vielfältigen Programm zu würdigen. Nach einer zweiwöchigen Plakatkampagne im März 2016 – die Plakate basierten auf Abstimmungsplakaten des 20. Jahrhunderts – haben 33 Institutionen ein vielfältiges Jubiläumsprogramm mit über 60 Veranstaltungen zusammengestellt. Fast auf den Tag genau fünfzig Jahre nach der Abstimmung fand am 24. Juni 2016 das offizielle Jubiläumsfest in der Markthalle statt, das gleichzeitig auch den Schlusspunkt unter die viermonatigen Aktivitäten setzte. Im November 2016 schliesslich erschien das von Georg Kreis herausgegebene Buch „Das Basler Frauenstimmrecht“.
Nach einem erfolgreichen Jahr löste sich der Verein am 22. September 2016 per sofort auf.
Bestandsgeschichte
Die Unterlagen wurden dem Staatsarchiv nach der Auflösung der Vereins am 22. September 2016 übergeben.
Bewertung und Kassation
Es wurden keine Kassationen vorgenommen.
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30 Jahre
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Ende der Schutzfrist
12/31/2046
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Copyright und Reproduktionsbestimmungen
Die Veröffentlichung von Bildmaterial aus dem Staatsarchiv unterliegt besonderen Bestimmungen, das heisst bedarf in jedem Fall einer Genehmigung und kann gebührenpflichtig sein. Es gilt das Reglement betreffend Nutzung und Veröffentlichung von reproduziertem Bildmaterial aus dem Staatsarchiv Basel-Stadt (Bildnutzungsreglement).
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Nicht unterschreitbar
Nein
Veröffentlichungen
Das Basler Frauenstimmrecht. Hg. von Georg Kreis, Basel 2016