Urkundenregesten
Urkundenregesten
Fonds
Die Abteilung Urkundenregesten enthält in digitalisierter Form die ursprünglich in Form einer Kartei angelegte Regestensammlung des Staatsarchivs. Die Kartei wurde durch Rudolf Wackernagel und seine Mitarbeiter parallel zur Neuerschliessung des Archivs ab 1880 angelegt und bis Ende des 20. Jahrhunderts fortgeführt. Umfang, Vollständigkeit und Genauigkeit der Regesten variieren stark und sind abhängig vom Verfasser und bedingt durch die sich über Jahrzehnte erstreckende Erfassung.
Regesten sind knappe Inhaltszusammenfassungen von Urkunden oder Akten, mit Angabe von Datum, Ort, Überlieferungsform sowie Orts- und Personennamen. Inhaltlich erschliessen die Regesten die für die städtische und kantonale Geschichte zentralen Urkundenserien der Städtischen Urkunden und der Staatsurkunden. Die Regestenbestände Städtische Urkunden (Regesten) und Staatsurkunden (Regesten) sind vom Umfang her nicht identisch mit den gleichnamigem Urkundenserien, da sie zusätzlich zahlreiche Regesten zu Urkunden in den Pertinenzbeständen des Älteren Hauptarchivs und der Älteren Nebenarchive enthalten, die nicht aus den Aktenbeständen ausgegliedert worden sind (und daher nicht in den Urkundenserien zu finden sind). Die urkundliche Überlieferung der Klöster wird durch die Regesten der Klosterurkunden erschlossen. Ergänzend finden sich kleinere Sammlungsbestände mit Regesten von Urkunden aus einzelnen Privatarchiven sowie von identifizierten Fragmenten. Die Regesten sind bis auf wenige Ausnahmen handschriftlich verfasst. Jedes Regest beschreibt eine Urkunde. Die Strukturierung der Regesteneinträge ist weitgehend einheitlich: - In der Kopfzeile der Karteikarte finden sich Ausstellungsdatum (links) und Archivsignatur (rechts). - Ein Textfeld beschreibt den wesentlichen Inhalt der jeweiligen Urkunde. Es enthält nachstehend weiter Angaben zur Originaldatierung und zur Sprache sowie zu Dorsulanotizen, Nachträgen und Hinweise auf verwandte Unterlagen in anderen Archiven, Publikationen und Reproduktionen . - In einer rechten Spalte werden die früheren, mit der Neuordnung des Archivs Ende des 19. Jahrhunderts aufgelösten Signaturen vermerkt und Angaben zur Entstehungsstufe (Original, Kopie, Abschrift), zum Beschreibstoff und zu Siegeln gemacht.
Gemäss Archivgesetz BS
Oeffentlich
uneingeschränkt
Nein