Archiv des Fasnachts-Comité Basel
Titel
Archiv des Fasnachts-Comité Basel
Signatur
PA 1019
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1798-2009
Rechtsstatus
Depositum
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Das Fasnachts-Comité wurde 1910 gegründet. Die bis anhin im Bereich der Fasnachtsorganisation tätigen Gesellschaften waren der 1858 gegründete und in Grossbasel ansässige Verein zur Pflege von gesellschaftlichen Anlässen "Quodlibet" (vgl. PA 812) und das 1884 in Kleinbasel ins Leben gerufene "Wurzengraber-Kämmerli". Im Jahre 1909 arbeiteten die zwei Organisationen für die Fasnacht zusammen und flossen ein Jahr später bei der Konstituierung des neuen, übergreifenden Fasnachts-Comités zusammen. Das Fasnachts-Comité kümmert sich - in enger Zusammenarbeit mit dem Baudepartement und der Polizei - um die Organisation der Basler Fasnacht und der koordinierten Teilnahme der verschiedenen Cliquen, Pfeifer-, Tambouren- und Guggenmusikergruppen.
Zudem ist das Fasnachts-Comité für den Verkauf der Fasnachtsplaketten sowie für die Auswahl der Gestaltung der Plaketten verantwortlich. Es gibt desweitern das Rädäbäng heraus - den offiziellen Fasnachtsführer - und teilt den Erlös des Plakettenverkaufs den angemeldeten Cliquen zu.
Das Comité - aus ungefähr einem Dutzend Mitgliedern zusammengestellt - ist vereinmässig organisiert: seit 1963 ist das Fasnachts-Comité ein Verein nach Art. 60 ff. des ZGB. Früher hingegen erfüllten die Comité-Mitglieder ihre freigewählten Aufgaben als einfache Gesellschaft ohne besonderen rechtlichen Rahmen.
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2039
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt; für die Aktenbestände ab 1966 gilt auf Wunsch des Fasnachts-Comités eine allgemeine Schutzfrist von 50 Jahren.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt