Patentbibliothek Wil: Ausgeschiedene Patentschriften aus dem Kanton Basel-Stadt [Patentamt]
Titel
Patentbibliothek Wil: Ausgeschiedene Patentschriften aus dem Kanton Basel-Stadt
[Patentamt]
Signatur
PA 1016
Stufe
Bestand
Entstehungszeitraum
1888 (ca.)-1968 (ca.)
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Laufmeter
10.50
Provenienz
Patentbibliothek Wil
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Die Patentbibliothek Wil war bis Ende 1999 neben Genf und Lugano eine der drei dezentralen Patentbibliotheken des Eidgenössischen Amtes (heute: Institut) für Geistiges Eigentum. Sie wurde aufgehoben.
Bestandsgeschichte
Die vorliegenden Patentschriften aus den Jahren 1888 bis 1968 wurden im Herbst 2000 dem Staatsarchiv Basel-Stadt vom Staatsarchiv des Kantons Thurgau übergeben (Abl. 2000/71). Sie stammen alle aus den Beständen der Ende 1999 aufgelösten Patentbibliothek Wil. Es handelt sich ausschliesslich um Patente, die von Firmen oder Personen aus dem Kanton Basel-Stadt eingereicht wurden.
Im Juli 1999 hatte das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum beschlossen, seine drei dezentralen Patentbibliotheken Genf, Lugano und Wil auf Ende des Jahres zu schliessen. Patentdokumente werden künftig nur noch per Internet verbreitet; die in den dezentralen Bibliotheken vorhandenen Patentschriften sollten deshalb vernichtet werden.
In der Ostschweiz versuchten die Staatsarchive St. Gallen und Thurgau, die Bestände der Bibliothek Wil für die Nachwelt zu retten. Es wurde erkannt. dass mit den Patentschriften ein Stück schweizerischer Geistesgeschichte vernichtet würde. So setzte unter der Federführung und aktiven Mitarbeit des Staatsarchivs Thurgau im Februar 2000 eine eigentliche Rettungsaktion ein, in deren Rahmen die dem Eidgenössischen Institut für geistiges Eigentum eingereichten und bis 1999 in der Patentbibliothek Wil gehaltenen Patentschriften von 1888 bis 1968 nach Kantonen und dem Fürstentum Liechtenstein aufgegliedert und diesen, gegen Entgeld, übergeben wurden.
Form und Inhalt
Die Patentschriften wurden in der Reihenfolge belassen, in welcher sie abgeliefert wurden. Einzig die Schriften aus der Periode 1888-1907 wurden von denjenigen aus dem Zeitabschnitt 1908-1958 getrennt, da in den beiden Zeitperioden zwei unterschiedliche Systematiken bei den Erfindungsklassen zur Anwendung gelangten. Zur besseren Orientierung erfolgte die grobe Gliederung der Schriften aufgrund der Erfindungs- bzw. Patentklassen. Es wird dem Benutzer dringend empfohlen, sich zunächst die einschlägigen Verzeichnisse anzusehen. Zum Erkenntniswert der Patentschriften siehe ARBIDO 1-2/2003.
Bewertung und Kassation
Es wurden alle Patentschriften übernommen, die den Kanton Basel-Stadt betreffen
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/1998
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Veröffentlichungen
Zum Erkenntniswert der Patentschriften siehe ARBIDO 1-2/2003.