Lauf des Rheinstroms von der Mündung der Ergolz bis zum Grenzach Horn als Landesgrenze zwischen dem Grossherzogthum Baden und dem Canton Basel. Auf Befehl der beiden hohen Regierungen gemeinschaftlich trigonometrisch und geometrisch aufgenommen von Seite Baden's von Sauerbeck & Hüttinger, von Seite Basels von Wilh[elm] Geigy Planarchiv G 1,20 a



Plan

Lauf des Rheinstroms von der Mündung der Ergolz bis zum Grenzach Horn als Landesgrenze zwischen dem Grossherzogthum Baden und dem Canton Basel. Auf Befehl der beiden hohen Regierungen gemeinschaftlich trigonometrisch und geometrisch aufgenommen von Seite Baden's von Sauerbeck & Hüttinger, von Seite Basels von Wilh[elm] Geigy

Detailansicht
Titel

Lauf des Rheinstroms von der Mündung der Ergolz bis zum Grenzach Horn als Landesgrenze zwischen dem Grossherzogthum Baden und dem Canton Basel. Auf Befehl der beiden hohen Regierungen gemeinschaftlich trigonometrisch und geometrisch aufgenommen von Seite Baden's von Sauerbeck & Hüttinger, von Seite Basels von Wilh[elm] Geigy

Signatur

Planarchiv G 1,20 a

Stufe

Dokument

Entstehungszeitraum

1827

Archivalienart

Plan

Verfertiger/-in

aufgenommen von Seite Baden's von Sauerbeck & Hüttinger von Seite Basels von Wilh[elm] Geigy

Anzahl

2

Inhalt

Schlagwörter des Alten Katalogs des Planarchivs: Grenze zwischen Basel und Baden/Basel. Grenze/Baden. Grenze/Rhein/

Format Bild/Plan

98x77 cm

Digitalisierungsformat

TIFF

Digitalisierungsqualität

StABS-Masterstandard (300dpi oder mehr Auflösung)

Massstab

1:5000

Technik (Planarchiv)

Zeichnung, Tusche

Farbe/Bildbearbeitung

koloriert

Anmerkungen

Inv. Nr. Krug E 13 Provisorische Aufnahme

Schutzfristkategorie

Ordentliche Schutzfrist

Bewilligung

Gemäss Archivgesetz BS

Schutzfrist

Zeitraumende

Schutzfristdauer

30

Ende der Schutzfrist

12/31/1857

Zugänglichkeit

Freigegeben für Online-Zugänglichkeit

Benutzungshinweis

Für diese Verzeichniseinheit ist ein Benutzungsdigitalisat vorhanden. Das Original steht daher für die Benutzung nicht mehr zur Verfügung.

Status Urheberrecht

Gemeinfrei: Das Werk darf frei verwendet werden.

Physische Benutzbarkeit

Digitalisat vorhanden

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