Gleichstellungsbüro
Titel
Gleichstellungsbüro
Signatur
JD-REG 12
Stufe
Fonds
Entstehungszeitraum
1979-2004
Rechtsstatus
Eigentum des Staatsarchivs Basel-Stadt
Provenienz
Gleichstellungsbüro
Verwaltungsgeschichte/Biografische Angaben
Das Gleichstellungsbüro (GSB) wurde 1992 ins Leben gerufen mit dem Ziel, die Gleichstellung von Frau und Mann zu verwirklichen. Zwischen 1992 und 2008 war es dem Justizdepartement zugeordnet, mit der Verwaltungsreorganisation RV 09 ging es in das Präsidialdepartement über. Bei dieser Gelegenheit wurden das Gleichstellungsbüro und die Fachstelle Integration zusammengeführt und umbenannt zu Gleichstellung und Integration.
Die Aufgaben des Gleichstellungsbüros bestehen darin, Vorschläge zu Handen des Regierungsrats zu erarbeiten, wie die Gleichstellung der Geschlechter verwirklicht werden kann. Es überprüft zudem kantonale Erlasse und Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Gleichstellungsartikel der Bundes- und Kantonsverfassung. Zudem ist es innerhalb und ausserhalb der Verwaltung beratend tätig und betreibt Öffentlichkeitsarbeit. Das GSB steht auch für Expertisen zur Verfügung.
Dem GSB steht der vom Regierungsrat eingesetzte Frauenrat bei. Der Frauenrat ist dem GSB administrativ zugeordnet. Ihm gehören 18 Mitglieder an, welche über die nötige Fachkompetenz verfügen. Die Mitglieder greifen gleichstellungsrelevante Anliegen auf und fördern private Aktivitäten, zudem leisten auch sie Öffentlichkeitsarbeit.
Wichtige Projekte des GSB waren "Halt Gewalt in Ehe und Partnerschaft" sowie verschiedene Publikationen und Handbücher betr. geschlechtergerechte Sprache und Massnahmen (Erwerbsituation, Weiterbidlung, Berufschancen etc.).
Das GSB verleiht zusammen mit dem Büro für Gleichstellung des Kantons Basel-Landschaft den jährlichen Chancengleichheitspreis genannt "Das heisses Eisen".
Schutzfristkategorie
Ordentliche Schutzfrist
Bewilligung
Gemäss Archivgesetz BS
Schutzfrist
Zeitraumende
Schutzfristdauer
30
Ende der Schutzfrist
12/31/2034
Zugänglichkeit
Oeffentlich
Zugangsbestimmungen
Es gelten die allgemeinen Benutzungsbestimmungen des Staatsarchivs Basel-Stadt.
Physische Benutzbarkeit
uneingeschränkt
Veröffentlichungen
- Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über die Gleichstellung von Mann und Frau vom 26. Juni 1996
- Verordnung betr. das Gleichstellungsbüro und den Frauenrat Basel-Stadt vom 11. Juni 1991