Nachlässe übergeben

Privatpersonen sowie private Organisationen, Institutionen, Firmen, Vereine oder Verbände können ihre Nachlässe dem Staatsarchiv zur Archivierung übergeben.

Das Staatsarchiv entscheidet, ob die Unterlagen übernommen werden können.

Bei grösseren Angeboten muss eine externe Finanzierung gesucht werden.

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