Urkunde

Vereinbarung zwischen dem Kanton Basel-Stadt und der Einwohnergemeinde Basel einerseits, der Bürgergemeinde Basel und dem Bürgerspital Basel anderseits. Der Regierungsrat wird beauftragt, die im Neubauvertrag II genannten generellen Projekte zu überarbeiten bzw. umzuplanen Nähere Bestimmungen über Verträge bzw. deren Auflösung mit Architekten, Ingenieuren und Bauunternehmern.Bestimmungen über einen abzuschliessenden Neubauvertrag III

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